Regelung zur Bearbeitbarkeit in der bis 31.12.2021 gültigen Fassung (7. Auflage)

Bis zum 31.12.2021 waren die Formvorgaben aufgrund der Verordnungsermächtigung in § 130a Abs. 2 ZPO im Wesentlichen als „Muss-Bestimmungen“ in der ERVV und gem. § 5 Abs. 1 ERVV in den Bekanntmachungen zum elektronischen Rechtsverkehr (ERVB) geregelt. Gem. § 2 Abs. 1 ERVV i.d.F. bis 31.12.2021 war vorgeschrieben, dass das elektronische Dokument in

BGH zu PIN-Weitergabe und Dateinamen beim beA

Zu den „sprechenden Dateinamen“ hatte sich der BGH schon in der Vergangenheit – viel kritisiert – positioniert. An seinen strengen Anforderungen hält er fest. In dem Verfahren vom 31.8.2023 – VIa ZB 24/22 kam auch noch ein Verstoß gegen § 26 Abs. 1 RAVPV hinzu; in der einreichenden Kanzlei hatte der Berufsträger die beA-Karte und … „BGH zu PIN-Weitergabe und Dateinamen beim beA“ weiterlesen

BAG: Bearbeitbar ist, was druckbar ist. Auch Word.

Bereits in einem Urteil vom 4. September 2020 – 1 S 29/20 hatte das LG Mannheim großzügig auch die Einreichung einer .docx – Datei, anstelle der eigentlich von § 2 Abs. 1 ERVV geforderten PDF, akzeptiert. Insbesondere das BAG dominierte die Rechtsprechung zu Formfragen seitdem und forderte bislang jedenfalls das Dateiformat PDF stets (BAG, Urteil vom … „BAG: Bearbeitbar ist, was druckbar ist. Auch Word.“ weiterlesen

VG Halle: Kein formwirksames Weiterreichen von beA-Irrläufern

Die Klageschrift war an das Verwaltungsgericht adressiert, per beA abgesandt wurde sie aber an das Amtsgericht. Was genau geschah, bleibt im knappen Tatbestand unklar. Möglicherweise wurde auf § 55a Abs. 3 2. Var. VwGO (= § 130a Abs. 3 2. Var. ZPO) für die Versendung zurückgegriffen, dass nicht auf eine qualifizierte elektronische Signatur, sondern der … „VG Halle: Kein formwirksames Weiterreichen von beA-Irrläufern“ weiterlesen

ArbG Stuttgart zu schriftlichem Vergleich per beA

Gem. § 278 Abs. 6 ZPO kann ein gerichtlicher Vergleich auch dadurch geschlossen werden, dass die Parteien dem Gericht einen schriftlichen Vergleichsvorschlag unterbreiten oder einen schriftlichen oder zu Protokoll der mündlichen Verhandlung erklärten Vergleichsvorschlag des Gerichts durch Schriftsatz annehmen. Mit Beschluss vom 25. Februar 2022 – 4 Ca 688/22 – hat das ArbG Stuttgart klargestellt, … „ArbG Stuttgart zu schriftlichem Vergleich per beA“ weiterlesen

Papier durch Gerichte nicht (mehr) bearbeitbar

Seit dem 1.1.2022 gilt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie für Behörden die aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs, § 130d ZPO. Aber was passiert eigentlich, wenn sich ein aktiv nutzungspflichtiger Einreicher nicht an die Pflicht hält. Dann ist die prozessuale Form nicht gewarnt, stellt zu Recht das VG Frankfurt/Oder (v. 19.1.2022 – 10 L 10/22.A – … „Papier durch Gerichte nicht (mehr) bearbeitbar“ weiterlesen

Keine Panik: Der Nachweis des beA-Postausgangs aus Gerichtssicht

Die BRAK steht derzeit mit dem beA mal wieder im Fokus erheblicher Kritik. Hintergrund ist, dass die bisherige elektronische Signatur des exportierten Postausgangsnachweises ersatzlos entfallen ist. Erst zögerlich hatte die BRAK hierzu mitgeteilt, dass die Signatur ohnehin wertlos gewesen sei. Unter anderem sieht sie sich nun einer Online-Petition und teils empörter Kommentare in den sozialen … „Keine Panik: Der Nachweis des beA-Postausgangs aus Gerichtssicht“ weiterlesen

LAG Schleswig-Holstein: Korrekte beA-Bedienung mit Screenshot nachzuweisen

Es wurde mal wieder spät am letzten Abend der Rechtsmittelfrist im Fall des LAG Schleswig-Holstein v. 8.4.2021 – 1 Sa 358/20. Ende vom Lied war, dass der Einreicher seine Berufungsbegründung nicht mehr rechtzeitig per beA in das Gericht brachte. Nun beantragte er Wiedereinsetzung in die Rechtsmittelfrist. Doch das LAG konnte er nicht von einem technischen … „LAG Schleswig-Holstein: Korrekte beA-Bedienung mit Screenshot nachzuweisen“ weiterlesen

Keine Gerichtskosten für beA-Versandfehler

Schon mehrfach wurde in diesem Blog darüber berichtet, dass die Rechtsprechung es als Teil der anwaltlichen Sorgfaltspflichten ansieht, dass dieser die Eingangsbestätigung gem. § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO prüft und hierdurch feststellt, dass das per beA versandte Dokument auch den Empfänger erreicht hat. Zeigt sich hierin ein Fehler, kann sich andererseits der Absender … „Keine Gerichtskosten für beA-Versandfehler“ weiterlesen