beA: Ohne qeS nur vom unterzeichnenden Anwalt
Die Beck-Aktuell – Nachrichten informieren heute darüber, dass das ArbG Lübeck in einem Hinweis mitgeteilt hat, dass es nicht genüge, dass ein formbedürftiges Dokument das Gericht über einen sicheren Übermittlungsweg gem. § 130a Abs. 4 ZPO erreicht. Es sei zudem erforderlich, dass es von dem verantwortenden Rechtsanwalt selbst mittels beA an das Gericht übermittelt wird … beA: Ohne qeS nur vom unterzeichnenden Anwalt weiterlesen
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