eJustice und der medizinische Sachverständige, MEDSACH 1/2018

„eJustice und der medizinische Sachverständige: Kein Entkommen vor der Zukunft (und dem Gesetzgeber)“ behandelt als Aufsatz in der Zeitschrift „Der Medizinische Sachverständige“ (MEDSACH) die Möglichkeiten von Sachverständigen in gerichtlichen Verfahren (übrigens nicht zwingend nur medizinischen Sachverständigen – diese dienen eher als Beispiel), am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Hierzu werden in dem Beitrag die rechtlichen und technischen Grundlagen beschrieben. Rechtlich wird insbesondere dargestellt, dass die Neufassung des § 130a Abs. 1 ZPO dazu führt, dass viel öfter als früher eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich wird. Tenor ist, dass alle Verfahrensbeteiligten von der elektronischen Übermittlung des Gutachtens profitieren, weil die dann digital vorliegende Datei bessere Weiterverarbeitungsmöglichkeiten bietet, als das bloße Papier. Die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr könnte deshalb in Zukunft ein echtes Qualitätsmerkmal für einen Sachverständigen werden.

Der Medizinische Sachverständige (MEDSACH) 1/2018

Siehe auch: Sachverständige bald auch nur noch “mit Karte” ans Gericht

 

Autor: Prof. Dr. Henning Müller

Direktor des Sozialgerichts

Schreibe einen Kommentar