BGH: Gerichtliche Zulässigkeitsprüfung innerhalb von vier Tagen ist nicht garantiert
Wie schnell kann die gerichtliche Prüfung der Formvoraussetzungen des elektronischen Rechtsverkehrs erwartet werden? Vier Tage sind schon etwas knapp, meint der BGH (v. 18.6.2026 – V ZB 83/25). Ergeht ein Hinweis auf Formfehler erst später, ist deshalb die gerichtliche Fürsorgepflicht nicht verletzt.