Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts beim Führen elektronischer Fristenkalender
Die elektronische Kalenderführung eines Prozessbevollmächtigten darf grundsätzlich keine geringere Überprüfungssicherheit bieten als die eines herkömmlichen Fristenkalenders. Werden die Eingaben in den EDV-Kalender nicht durch Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über den Drucker oder durch Ausgabe eines Fehlerprotokolls durch das Programm kontrolliert, ist darin ein anwaltliches Organisationsverschulden zu sehen. Wie die elektronische Fristenkalenderführung gegenüber dem herkömmlichen Fristenkalender … „Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts beim Führen elektronischer Fristenkalender“ weiterlesen