Telefax, weil der ERV zu langsam?
Um eine rechtzeitige Kenntnisnahme zu gewährleisten, kann einem Beteiligten deshalb in eilbedürftigen Fällen die Einreichung auf anderem Weg – hier: Telefax – aufgegeben werden, meint das OLG Karlsruhe (v. 28. Januar 2025 – 2 Orbs 320 SsBs 725/24).