OLG München: Kein signiertes Protokoll, kein Urteil
Das Landgericht Landshut war eines der ersten Gerichte in Deutschland mit führenden elektronischen Akten. Klar ist, dass bei so einem Pilotprojekt auch einmal etwas schief läuft: Hier die Niederschrift über eine Urteilsverkündung. Dieser fehlte die qualifizierte elektronische Signatur. Die Folge nach über fünf Monaten: Ein Nichturteil – und damit ein (noch) nicht abgeschlossenes erstinstanzliches Verfahren.