Der ungeliebte “sichere Übermittlungsweg”: Die De-Mail aus Sicht des Gerichts
Die in § 130a Abs. 4 Nr. 1 ZPO durch Verweis auf das De-Mai-Gesetz definierte absenderauthentifizerte De-Mail steht technisch bereits seit dem Jahr 2012 zur Verfügung, hat aber noch kaum praktische Anwendungsfälle gefunden. Durch den Ausfall des besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) und als möglicher „sicherer Übermittlungsweg“ für Behörden (als beBPo-Alternative) bzw. als derzeit einzig möglicher … „Der ungeliebte “sichere Übermittlungsweg”: Die De-Mail aus Sicht des Gerichts“ weiterlesen