Neu ab 1.1.2018: Sichere Übermittlungswege, „unsicheres“ EGVP
§ 130a Abs. 4 ZPO führt ab dem 1. Januar 2018 den Rechtsbegriff des „sicheren Übermittlungswegs“ ein. Das Adjektiv „sicher“ beschreibt insoweit nicht eine technische Sicherheit bspw. gegenüber Angriffen Dritter oder eine besondere Ausfallsicherheit, sondern beschreibt die durch den Übertragungsweg gegebene Authentifizierung des Absenders der Nachricht. Da schon der Übertragungsweg hinreichende Auskunft über die Identität … „Neu ab 1.1.2018: Sichere Übermittlungswege, „unsicheres“ EGVP“ weiterlesen