Keine Gerichtskosten für beA-Versandfehler
Schon mehrfach wurde in diesem Blog darüber berichtet, dass die Rechtsprechung es als Teil der anwaltlichen Sorgfaltspflichten ansieht, dass dieser die Eingangsbestätigung gem. § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO prüft und hierdurch feststellt, dass das per beA versandte Dokument auch den Empfänger erreicht hat. Zeigt sich hierin ein Fehler, kann sich andererseits der Absender … „Keine Gerichtskosten für beA-Versandfehler“ weiterlesen