VGH Mannheim und Signaturerfordernis: Im Zweifel für die Wiedereinsetzung

Im Verfahren 12 S 643/18 hatte sich der VGH Baden-Württemberg mit Beschluss vom 18. Juli 2018 ebenso wie das BSG und das OLG Brandenburg zuvor (dort jeweils mit Blick auf die sog. Containersignatur) zum Umgang mit unzureichend signierten elektronischen Posteingängen zu beschäftigen. Ähnlich wie das BSG ist der VGH Baden-Württemberg großzügig mit der Wiedereinsetzung.

BSG zur Container-Signatur: Sie ist unzulässig, Wiedereinsetzung denkbar!

Unter dem Aktenzeichen B 12 KR 26/18 B (Entscheidung um Volltext) hat das Bundessozialgericht in erfreulicher Klarheit gleich zu mehreren sehr praxisrelevanten und aktuellen Problemen des elektronischen Rechtsverkehrs nach Ausfall des beA Stellung bezogen. Es hält die Containersignatur für unzulässig. Eine Wiedereinsetzung ist grundsätzlich denkbar, allerdings handelt es sich nicht um einen Fall des § 65a … „BSG zur Container-Signatur: Sie ist unzulässig, Wiedereinsetzung denkbar!“ weiterlesen

beA down? Das Revival von EGVP: Und plötzlich ist die elektronische Signatur wieder im Fokus!

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist auch am 1. Januar 2018 weiter down. Einige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nehmen nun die De-Mail in Blick, um einen sicheren Übermittlungsweg zu eröffnen und daher ohne qualifizierte elektronische Signatur einreichen zu können. Für viele steht aber eher ein „Revival“ des guten alten EGVP-Clients an. Bei Nutzung von EGVP rückt … „beA down? Das Revival von EGVP: Und plötzlich ist die elektronische Signatur wieder im Fokus!“ weiterlesen

Bundesweite Rechtsverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr (ERVV) ist verabschiedet.

Die bundesweite Rechtsverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV-RVO) ist verabschiedet. Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung des elektronischen Zustellungsrechts ab dem 1. Januar 2018 geschaffen. Die für ZPO und die fachgerichtlichen Prozessordnungen einheitliche Rechtsverordnung beinhaltet insbesondere Regelungen zum Dateiformat, zur sog. „Container-Signatur“ und zum besonderen elektronischen Behördenpostfach (beBPo).