Was tun, wenn es mal mit dem ERV nicht klappt?
Seit dem 1.1.2022 besteht die aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs. Steht die Rechtspflege also still, wenn der elektronische Rechtsverkehr mal klemmt? Sicher nicht! Aber die rechtlichen Rettungsanker sollten bekannt sein.