VG Halle: Kein formwirksames Weiterreichen von beA-Irrläufern
Die Klageschrift war an das Verwaltungsgericht adressiert, per beA abgesandt wurde sie aber an das Amtsgericht. Was genau geschah, bleibt im knappen Tatbestand unklar. Möglicherweise wurde auf § 55a Abs. 3 2. Var. VwGO (= § 130a Abs. 3 2. Var. ZPO) für die Versendung zurückgegriffen, dass nicht auf eine qualifizierte elektronische Signatur, sondern der … „VG Halle: Kein formwirksames Weiterreichen von beA-Irrläufern“ weiterlesen