Zusammentreffen von einfacher und qualifizierter Signaturen unterschiedlicher Personen
Mit Beschluss vom 24. Oktober 2019 – 8 AZN 589/19 hatte sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) zur Formwirksamkeit eines Schriftsatzes zu äußern, in dem einfache Signatur und qualifizierte Signatur nebeneinander angebracht waren – aber unterschiedliche Personen auswiesen. Das Gericht gab zugunsten des Einreichers der qualifizierten elektronischen Signatur den Vorrang.