BGH: Wer beA nutzt, der muss es auch benutzen
Die aktive Nutzungspflicht bildet den letzten Meilenstein des eJustice-Gesetzes. Aufgrund der Übergangsvorschrift des Art. 26 Abs. 7 ERVGerFöG tritt die aktive Nutzungspflicht bundesweit erst am 1.1.2022 in Kraft. Nur zwei Bundesländer haben vom sog. Opt-In Gebrauch gemacht und die aktive Nutzungspflicht vorgezogen: Seit 1.1.2020 Schleswig-Holstein und seit 1.1.2021 Bremen (dort in der Arbeitsgerichtsbarkeit, sowie mit … „BGH: Wer beA nutzt, der muss es auch benutzen“ weiterlesen