beA startet (wieder): Was ist zu tun? Was werden die Gerichte tun?
Am 3. September 2018 startet (erneut) das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Anders als im Jahr 2017 besteht unmittelbar ab dem Start die sog. passive Nutzungspflicht gem. § 31a Abs. 6 BRAO. Aus Sicht der Rechtsanwaltschaft ist die – nun knappe – Vorbereitungszeit ernst zu nehmen, denn auch in den Gerichten werden die notwendigen Vorbereitungen nun getroffen. … „beA startet (wieder): Was ist zu tun? Was werden die Gerichte tun?“ weiterlesen