beA startet (wieder): Was ist zu tun? Was werden die Gerichte tun?

Am 3. September 2018 startet (erneut) das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Anders als im Jahr 2017 besteht unmittelbar ab dem Start die sog. passive Nutzungspflicht gem. § 31a Abs. 6 BRAO. Aus Sicht der Rechtsanwaltschaft ist die – nun knappe – Vorbereitungszeit ernst zu nehmen, denn auch in den Gerichten werden die notwendigen Vorbereitungen nun getroffen. … „beA startet (wieder): Was ist zu tun? Was werden die Gerichte tun?“ weiterlesen

Nicht verwirren lassen: Auch Computerfax ist kein elektronischer Rechtsverkehr

Digitalfax („Digifax“) bzw. Computerfax haben längst die klassischen Telefaxgeräte – vielleicht noch museumsreif mit Thermopapier – abgelöst. Im Grunde handelt es sich um eine Technik aus dem Zeitalter vor der Verbreitung des Internets. Im Büro- und Behördenalltag – erst recht in den deutschen Gerichten – ist das Telefax aber oft noch Mittel der Wahl, wo … „Nicht verwirren lassen: Auch Computerfax ist kein elektronischer Rechtsverkehr“ weiterlesen

ERV ohne beA: Eine Bestandsaufnahme im April 2018

April 2018: Der Plan der Justiz sah einen deutlichen Anstieg in der elektronischen Kommunikation vor. Der elektronische Postausgang zu den passiv nutzungsverpflichteten Rechtsanwälten sollte die Portokosten deutlich senken, gleichzeitig war davon auszugehen, dass das beA auch immer mehr aktive Nutzer finden würde, die durch den elektronischen Rechtsverkehr das Scanvolumen in den Gerichten zur Einführung elektronischer … „ERV ohne beA: Eine Bestandsaufnahme im April 2018“ weiterlesen

Der ungeliebte “sichere Übermittlungsweg”: Die De-Mail aus Sicht des Gerichts

Die in § 130a Abs. 4 Nr. 1 ZPO durch Verweis auf das De-Mai-Gesetz definierte absenderauthentifizerte De-Mail steht technisch bereits seit dem Jahr 2012 zur Verfügung, hat aber noch kaum praktische Anwendungsfälle gefunden. Durch den Ausfall des besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) und als möglicher „sicherer Übermittlungsweg“ für Behörden (als beBPo-Alternative) bzw. als derzeit einzig möglicher … „Der ungeliebte “sichere Übermittlungsweg”: Die De-Mail aus Sicht des Gerichts“ weiterlesen

ERV mit den Gerichten ab 1.1.2018 – ohne beA: Welche Möglichkeiten gibt es noch?

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zeigt sich zum Jahreswechsel (leider) sehr angeschlagen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass bis zum 1. Januar 2018 keine funktionsfähige Version zur Verfügung steht. Gleichzeitig ändert sich § 174 Abs. 3 ZPO und Zustellungen von Gerichten sind – nach dem Gesetz – nur noch in die sicheren Übermittlungswege im Sinne des … „ERV mit den Gerichten ab 1.1.2018 – ohne beA: Welche Möglichkeiten gibt es noch?“ weiterlesen

Sicherheitsprobleme: beA offline

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat mit Pressemitteilung vom 27. Dezember 2017 mitgeteilt, dass das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) aufgrund von Sicherheitsproblemen derzeit vom Netz genommen ist: http://www.brak.de/fuer-anwaelte/bea-das-besondere-elektronische-anwaltspostfach/ Für die Gerichte sind Zustellungen und Übersendungen im elektronischen Rechtsverkehr an beA-Adresse aufgrund dieser Maßnahme derzeit auch faktisch nicht möglich. Die Gerichte erhalten eine entsprechende Fehlermeldung bei Übersendeversuchen.

Am 1.1.2018 wird es ernst mit dem beA: So viel spricht dafür, es jetzt schon zu nutzen!

Lange wurde über die passive Nutzungspflicht des beA (oder aus Sicht der Justiz den „initiativen elektronischen Rechtsverkehr„) diskutiert. Jetzt steht sie wirklich vor der Tür. Es gibt keinen Grund nun noch den Jahreswechsel abzuwarten – alles spricht dafür, das beA jetzt in Betrieb zu nehmen.

ERVV als Einbahnstraße: Die Rechtsverordnung bestimmt das Dateiformat nur im (gerichtlichen) Posteingang

Der gerichtliche elektronische Postausgang beruht auf § 174 Abs. 3 ZPO. Anders als § 130a ZPO regelt diese Vorschrift keine Details zur Übermittlung, insbesondere wird das Dateiformat nicht bestimmt – auch die Verordnungsermächtigung des § 130a Abs. 2 ZPO bezieht sich nicht auf den gerichtlichen Postausgang. Die Folge ist, dass es – jedenfalls keine einfach-gesetzlichen … „ERVV als Einbahnstraße: Die Rechtsverordnung bestimmt das Dateiformat nur im (gerichtlichen) Posteingang“ weiterlesen

Die BRAK informiert: beA-Karte unbedingt bis zum 30. September 2017 bestellen!

Die BRAK informiert: Ab dem 01.01.2018 gilt die passive Nutzungspflicht für das beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach). Spätestens dann sollte man also mit beA-Karte und Kartenleser ausgerüstet sein und sich erstregistriert haben. Die BNotK weist darauf hin, dass sie für beA-Karten, die nach dem 30.9.2017 bei ihr (unter https://bea.bnotk.de/) bestellt werden, nicht sicherstellen kann, dass diese rechtzeitig … „Die BRAK informiert: beA-Karte unbedingt bis zum 30. September 2017 bestellen!“ weiterlesen