Was prüft das Gericht bei eingehenden De-Mails?
Im Prozessrecht der Gerichte dient die De-Mail als sog. sicherer Übermittlungsweg gem. § 130a Abs. 4 Nr. 1 ZPO. Sie hat vor allem dort eine herausgehobene Bedeutung, wo ein erheblicher Anteil der „professionellen Verfahrensbeteiligten“ aus den prozessvertretenden Verbänden und Gewerkschaften nicht über eine Rechtsanwaltszulassung und damit auch nicht über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) verfügen. Dies betrifft vor allem die … „Was prüft das Gericht bei eingehenden De-Mails?“ weiterlesen