LAG Schleswig-Holstein: beA will gelernt sein
Gerade wird das Vorziehen der aktiven Nutzungspflicht des beA in der Arbeitsgerichtsbarkeit Schleswig-Holstein auf den 1. Januar 2020 diskutiert, da weist das LAG Schleswig-Holstein noch darauf hin, dass Rechtsanwälte sich nicht darauf berufen können, dass sie wegen Problemen in der beA-Bedienung nicht in der Lage waren, gerichtliche Dokumente zur Kenntnis zu nehmen: „Ein Rechtsanwalt ist als … „LAG Schleswig-Holstein: beA will gelernt sein“ weiterlesen