§ 3a VwVfG – elektronischer Rechtsverkehr geht auch mit Behörden
§ 2 Abs. 1 EGovG schafft das Freiwilligkeitsprinzip für die Eröffnung der elektronischen Kommunikation von Seiten der Behörden ab. Diese sind nun grundsätzlich „verpflichtet, auch einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente, auch soweit sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, zu eröffnen“.[1] Nur für den Bürger verbleibt es bei der bloß freiwilligen Zugangseröffnung im Sinne … „§ 3a VwVfG – elektronischer Rechtsverkehr geht auch mit Behörden“ weiterlesen