Die Gretchenfrage der De-Mail: Umgang mit der nicht-absenderauthentifizierten De-Mail

„Wie hältst du´s mit der nicht-absenderauthentifizierten De-Mail?“ fragen sich derzeit die Gerichtsleitungen. Gem. § 4 Abs. 1 ERVV sind nur EGVP und die sicheren Übermittlungswege gem. § 130a Abs. 4 ZPO zugelassene elektronische Posteingangskanäle zu den Gerichten. Die De-Mail stellt aber nur einen sicheren Übermittlungsweg dar, wenn sie „absenderauthentifiziert“ versandt wurde. Fraglich ist nun der … „Die Gretchenfrage der De-Mail: Umgang mit der nicht-absenderauthentifizierten De-Mail“ weiterlesen

Mahnung aus Mannheim: VGH verlangt Rechtsmittelbelehrung auch zu sicheren Übermittlungswegen

Dass bereits zum 1. Dezember 2017 die Rechtsmittelbelehrungen anzupassen waren, wurde auf ervjustiz.de schon im November 2017 vertreten. Diese Rechtsauffassung hatte zwei Komponenten: 1. dass eine vollständige Rechtsmittelbelehrung auch den elektronischen Rechtsverkehr ansprechen muss und 2. dass zum elektronischen Rechtsverkehr für Rechtsbehelfe ab dem 1. Januar 2018 auch die neuen sicheren Übermittlungswege gehören. Diese Rechtsauffassung … „Mahnung aus Mannheim: VGH verlangt Rechtsmittelbelehrung auch zu sicheren Übermittlungswegen“ weiterlesen

eJustice Praxishandbuch

  Neue Übermittlungswege, strengere Formvorschriften nach der ERVV und der Ausfall des beA haben unseren Autor Henning Müller dazu veranlasst, zum Jahreswechsel die 3. Auflage seines  „eJustice Praxishandbuch“  fertigzustellen. Dort werden die sich neu stellenden Rechtsfragen im elektronischen Rechtsverkehr und zur elektronischen Akte behandelt und Hinweise für die praktische Handhabung in der Justiz und für … „eJustice Praxishandbuch“ weiterlesen

Bei Rücksendung des eEB keine weiteren Dateien übersenden

Trotz des (derzeitigen) Ausfalls des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) kommen die sog. sicheren Übermittlungswege mittlerweile in der Praxis an. Über sie werden durch die Gerichte auch die ersten Dokumente gegen elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB) förmlich zugestellt. Anders als beim beA bieten die Alternativen – insbesondere die De-Mail und das beBPo – aber keine integrierte Funktionalität zur … „Bei Rücksendung des eEB keine weiteren Dateien übersenden“ weiterlesen

Der ungeliebte “sichere Übermittlungsweg”: Die De-Mail aus Sicht des Gerichts

Die in § 130a Abs. 4 Nr. 1 ZPO durch Verweis auf das De-Mai-Gesetz definierte absenderauthentifizerte De-Mail steht technisch bereits seit dem Jahr 2012 zur Verfügung, hat aber noch kaum praktische Anwendungsfälle gefunden. Durch den Ausfall des besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) und als möglicher „sicherer Übermittlungsweg“ für Behörden (als beBPo-Alternative) bzw. als derzeit einzig möglicher … „Der ungeliebte “sichere Übermittlungsweg”: Die De-Mail aus Sicht des Gerichts“ weiterlesen

beA down? Das Revival von EGVP: Und plötzlich ist die elektronische Signatur wieder im Fokus!

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist auch am 1. Januar 2018 weiter down. Einige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nehmen nun die De-Mail in Blick, um einen sicheren Übermittlungsweg zu eröffnen und daher ohne qualifizierte elektronische Signatur einreichen zu können. Für viele steht aber eher ein „Revival“ des guten alten EGVP-Clients an. Bei Nutzung von EGVP rückt … „beA down? Das Revival von EGVP: Und plötzlich ist die elektronische Signatur wieder im Fokus!“ weiterlesen

ERV mit den Gerichten ab 1.1.2018 – ohne beA: Welche Möglichkeiten gibt es noch?

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zeigt sich zum Jahreswechsel (leider) sehr angeschlagen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass bis zum 1. Januar 2018 keine funktionsfähige Version zur Verfügung steht. Gleichzeitig ändert sich § 174 Abs. 3 ZPO und Zustellungen von Gerichten sind – nach dem Gesetz – nur noch in die sicheren Übermittlungswege im Sinne des … „ERV mit den Gerichten ab 1.1.2018 – ohne beA: Welche Möglichkeiten gibt es noch?“ weiterlesen

beA und Signatur – und was ist, wenn die Signatur ungültig ist?

Eine Grundidee des eJustice-Gesetzes ist es, dass sich der elektronische Rechtsverkehr bis dato nicht durchgesetzt habe, weil die Anbringung der qualifizierten elektronischen Signatur aufwendig gewesen sei. Daher „erfand“ der Gesetzgeber die sicheren Übermittlungswege. Unter Verwendung von beA, beN, beBPo oder De-Mail sollte die qualifizierte Signatur verzichtbar sein – doch tatsächlich werden dennoch (zu Recht) gerade … „beA und Signatur – und was ist, wenn die Signatur ungültig ist?“ weiterlesen

§ 130a Abs. 6 ZPO: Wann ist ein Dokument nicht zur Bearbeitung geeignet?

Gem. § 130a Abs. 2 ZPO muss das elektronische Dokument für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Hieran knüpfen die besonderen Wiedereinsetzungsregeln des § 130a Abs. 6 ZPO an. Doch wann handelt es sich eigentlich um ein „nicht zur Bearbeitung geeignetes“ Dokument?

(Keine?) Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die ERV-Formvorschriften

Gem. § 130a Abs. 1 Satz 1 ZPO in der bis zum 31. Dezember 2017 gültigen Fassung bezogen sich die dort definierten besonderen Anforderungen an Dateitypen oder die Notwendigkeit einer qualifizierten elektronischen Signatur nur auf Dokumente, für die „die Schriftform vorgesehen ist“. Dies ist vor allem also bei bestimmenden Schriftsätzen der Fall -, im Übrigen … „(Keine?) Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die ERV-Formvorschriften“ weiterlesen