Dateiformate für den elektronischen Rechtsverkehr
Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) startet am 3. September 2018 wieder. Zunächst besteht nur eine sog. passive Nutzungspflicht gem. § 31a Abs. 6 BRAO. Natürlich kann das beA aber auch sofort wieder zum Senden verwendet werden – auch wenn dies noch freiwillig ist (vgl. § 130d ZPO). Es spricht schon jetzt viel dafür – nicht nur … „Dateiformate für den elektronischen Rechtsverkehr“ weiterlesen