Die Gretchenfrage der De-Mail: Umgang mit der nicht-absenderauthentifizierten De-Mail
„Wie hältst du´s mit der nicht-absenderauthentifizierten De-Mail?“ fragen sich derzeit die Gerichtsleitungen. Gem. § 4 Abs. 1 ERVV sind nur EGVP und die sicheren Übermittlungswege gem. § 130a Abs. 4 ZPO zugelassene elektronische Posteingangskanäle zu den Gerichten. Die De-Mail stellt aber nur einen sicheren Übermittlungsweg dar, wenn sie „absenderauthentifiziert“ versandt wurde. Fraglich ist nun der … „Die Gretchenfrage der De-Mail: Umgang mit der nicht-absenderauthentifizierten De-Mail“ weiterlesen