Was tun, wenn es mal mit dem ERV nicht klappt?

Seit dem 1.1.2022 besteht die aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs. Steht die Rechtspflege also still, wenn der elektronische Rechtsverkehr mal klemmt? Sicher nicht! Aber die rechtlichen Rettungsanker sollten bekannt sein. Die elektronische Übermittlung schlägt fehl: Ersatzeinreichung gem. § 130d S. 2-3 ZPO Ist die elektronische Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung … Was tun, wenn es mal mit dem ERV nicht klappt? weiterlesen