Das eJustice-Praxishandbuch (8. Auflage, 2024) und die Checklisten zum elektronischen Rechtsverkehr (6. Auflage, 2026) sind nun wieder aktualisiert verfügbar.


E-Justice-Praxishandbuch
Paperback, Taschenbuchformat, 568 Seiten, ISBN-13: 9783758307089, Erscheinungsdatum: 13.11.2023, oder als eBook, ISBN-13: 9783758357381, Erscheinungsdatum: 8.12.2023.
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Die 8. Auflage des e-Justice-Praxishandbuchs ist eine weitgehende Neubearbeitung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung nach Eintritt der aktiven Nutzungspflicht des ERV für viele Verfahrensprofis, unter Berücksichtigung der gerade in den Jahren 2022/2023 zahlreich ergangenen Rechtsprechung der Bundesgericht zum elektronischen Rechtsverkehr und zur eAkte.
Dieses Handbuch aus der Praxis für die Praxis soll die Anwaltschaft und andere Prozessvertreter, Behörden und Gerichte auf Fallstricke bei Form- und Fristfragen im eJustice- und eGovernment-Prozess hinweisen, praktische Beispiele, Tipps und Checklisten liefern, um die veränderte Kommunikation fehler- und haftungsfrei zu meistern und den Blick schärfen, um die Grundlagen der neuen Techniken zu verstehen – ohne dabei ein Techniker sein zu müssen – das neue Prozessrecht zu beherrschen und die eigene Organisation hierauf anzupassen.
Pressestimmen zu Vorauflagen:
„In seiner umfassenden Darstellung der rechtlichen und organisatorischen Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte ist das Werk einzigartig. Alle, die sich mit beiden Themen befassen, werden auf das Handbuch von Müller gerne als Ratgeber zurückgreifen.“ (NZA 2019, 1123)
„(…) Er beschreibt detailliert die Funktionsweisen der verschiedenen Dienste und beantwortet zugleich rechtliche Fragestellungen in deren Zusammenhang. Es handelt sich also um eine Handreichung von einem Praktiker für Praktiker. (…)“ (www.edvgt.de, Februar 2019)
Aus dem Inhalt:
– sichere Übermittlungswege (insb. beA, beSt, beBPo, eBO und MJP),
– Fristenlauf und elektronische Zustellungen,
– Formfragen,
– Transfervermerk, Prüfprotokolle und Prüfvermerk,
– qualifizierte elektronische Signaturen und VHN,
– das elektronische Empfangsbekenntnis (eEB),
– Anwaltshaftung,
– das elektronische Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren
– Digitalisierung in Kanzlei und Behörden,
– Organisation von Scanprozessen (TR RESISCAN),
– Beweiswerterhaltung mit elektronischen Dokumenten,
– Ergonomie der eAkte,
– Changemanagement.

Checklisten zum elektronischen Rechtsverkehr
Paperback, Großformat, 64 Seiten, ISBN-13: 9783758307560, Erscheinungsdatum: 03.11.2023
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estellen: Bod-Shop oder überall im Buchhandel für 15,00 € oder als eBook für 11,99 €.
Aus dem Inhalt:
Die Checklisten zum elektronischen Rechtsverkehr fassen die wesentlichen Informationen zu Form- und Fristfragen zusammen und bieten einen übersichtlichen, strukturierten Überblick mit zahlreichen Grafiken und Schaubildern. Sie geben einen ausführlichen Einblick in die richterlichen Aufgaben bei der Prüfung der besonderen formellen Voraussetzungen im elektronischen Rechtsverkehr und geben Empfehlungen für Hinweispflichten und Rechtsfolgen bei Verstößen. Verfahrensbeteiligte und ihre Bevollmächtigten erhalten hierdurch wertvolle Anregungen für das eigene prozessuale Verhalten, Sorgfaltspflichten und Hinweise auf Haftungsfallen.
Die hier gezeigten Prüfungspunkte entsprechen dabei den Inhalten der üblichen Schulungen und Bearbeiterhinweise in der Justiz der Länder.
Stand der Bearbeitung ist der 15. Februar 2026.
Die Checklisten ergänzen damit das ausführliche „eJustice-Praxishandbuch“ mit erläuternden systematischen Darstellungen und Übersichten.
Aus dem Inhalt:
– Prüfungsschemata für Form- und Fristfragen des elektronischen Rechtsverkehrs,
– Überblick über die sicheren Übermittlungswege (beA, beN, beSt, beBPo, eBO und „Mein Justizpostfach“ (MJP),
– Anforderungen an die Bearbeitbarkeit elektronischer Dokumente,
– Störungs- und Fehlerfolgen in digitalen Geschäftsprozessen einschließlich Textmuster,
– Überblick über den Inhalt von Transfervermerken und Prüfprotokollen, sowie dem Prüfvermerk,
– verfahrensrechtliche Hinweispflichten und Rechtsbehelfsbelehrungen.