Wie schnell kann die gerichtliche Prüfung der Formvoraussetzungen des elektronischen Rechtsverkehrs erwartet werden? Vier Tage sind schon etwas knapp, meint der BGH (v. 18.6.2026 – V ZB 83/25). Ergeht ein Hinweis auf Formfehler erst später, ist deshalb die gerichtliche Fürsorgepflicht nicht verletzt.
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