BGH: Gerichtliche Zulässigkeitsprüfung innerhalb von vier Tagen ist nicht garantiert

Wie schnell kann die gerichtliche Prüfung der Formvoraussetzungen des elektronischen Rechtsverkehrs erwartet werden? Vier Tage sind schon etwas knapp, meint der BGH (v. 18.6.2026 – V ZB 83/25). Ergeht ein Hinweis auf Formfehler erst später, ist deshalb die gerichtliche Fürsorgepflicht nicht verletzt.

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BVerfG: Bei Rechtsmissbrauch müssen Gerichte keine digitale Post annehmen

Das Bundesverfassungsgericht hat unter dem 8. Juli 2026 (1 BvR 1474/26) eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen den Ausschluss eines Rechtsuchenden vom elektronischen Rechtsverkehr richtete, da dieser durch massenhafte und umfangreiche Eingaben den Gerichtsbetrieb erheblich belastete und somit rechtsmissbräuchlich handelte. Der Zugang zu den Gerichten sei dadurch nicht vollständig verwehrt, sondern nur in Bezug auf den elektronischen Rechtsverkehr eingeschränkt, was verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei. Hier durften die Gerichtsleitungen der Sozialgerichte deshalb entscheiden, dass elektronische Eingaben eines konkreten Vielschreibers über sein MJP nicht mehr angenommen werden.

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Neuerungen 2026: eAkten, ZPO-Erprobungsgesetz, RIP De-Mail, ausgeweitete aktive Nutzungspflicht

Kurz vor Weihnachten war der Gesetzgeber im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs nochmals aktiv. Einige Neuerungen waren schon Gesetz, nur noch nicht in Kraft getreten. Zusätzlich verabschiedet und verkündet wurde kurz vor dem Jahreswechsel noch das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit.

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VGH Mannheim: MJP ist kein Dokumentenspeicher

„Mein Justizpostfach“ – kurz MJP – ist ein sicherer Übermittlungsweg, der auch Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, ohne qualifizierte elektronische Signatur bei Gerichten und Behörden schriftformbedürftige Anträge zu stellen, Rechtsbehelfe einzulegen oder Klagen zu erheben. Hierfür werden die bundID und die Identitätsfunktion des Personalausweises genutzt, um die Identität des Einreichers zu sichern. Das MJP ist indes nur ein Kommunikationskanal. Für die Datenhaltung im Verfahren ist es weder konzipiert, noch nutzbar. Hierüber musste auch der VGH Baden-Württemberg (v. 11.11.2025 – 14 S 1906/25) entscheiden und feststellen, dass die automatische Löschung von Nachrichten nach 90 Tagen rechtmäßig ist.

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LG Zwickau: Die Berufung der StA immer mit qeS?

Ich im Strafrecht werden zunehmend elektronische Akten bei Gerichten und Staatsanwaltschaft geführt. Jedenfalls teilweise gilt auch hier gem. § 32d StPO die aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs. § 32a StPO enthält eine weitgehend dem § 130a ZPO entsprechende Regelung. § 32b StPO normiert die Erstellung elektronischer Dokumente durch die Gerichte und Staatsanwaltschaft. Ein Regelungsdickicht, in dem sich das LG Zwickau (v. 11.12.2024 – 5 NBs 243 Js 6851/24 jug – kostenpflichtig über beck-online) etwas verheddert hat. Es meint, die Berufung der StA bedürfe stets einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS).

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OLG Hamm: Passive Nutzungspflicht für Sachverständige

Bundesweit arbeiten immer mehr Gerichte mit elektronischen Gerichtsakten, der elektronische Rechtsverkehr mit den Verfahrensbeteiligten ist selbstverständlich geworden. Indes finden sich immer noch nur wenige Sachverständige, die ihre Gutachten in elektronischer Form vor. Das OLG Hamm (v. 1.7.2024 – 22 U 15/24) leitet aber nun aus § 173 Abs. 2 Nr. 1 ZPO jedenfalls eine passive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs für einige Sachverständige ab – die Folge ist, dass eine Verpflichtung besteht, einen sicheren Übermittlungsweg i.S.d. § 130a Abs. 4 ZPO bereit zu halten.

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OLG Düsseldorf: Ein Urteil im Zwischenspeicher ist noch nicht abgesetzt

Die Einführung elektronischer Akten ist nicht nur ein Technikprojekt, sondern vor allem ein Organisationsprojekt – eine abgedroschene Binsenweisheit des Einführungsmanagements. Die mit dem Technikeinsatz verbundene Änderung des Arbeitsweise muss aber durchdacht und gut eingeübt sein, sonst hat sie schnell rechtliche Konsequenzen. Dies bekam in einem Fall des OLG Düsseldorf (v. 4. Juli 2023 – 3 RBs 10/23) das AG Wuppertal zu spüren.

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Transkription der strafgerichtlichen Hauptverhandlung: Die Basis ist vorhanden

Der Vermittlungsausschuss muss über die Dokumentation der Hauptverhandlung entscheiden. Die Basis für eine erfolgreiche Transkription ist vorhanden. Das belegen Praxistests in Brandenburg zur Vernehmung und sie stimmen optimistisch, berichtet Gastautor OStA Matthias Kegel in seinem Blogbeitrag.

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LG Köln: Wirksamkeit elektronischer Signaturen durch Erinnerung des Signierenden?

Die Entscheidung des LG Köln v. 4. Mai 2023 – 14 O 297/22 – ist sicher bereits in der Sache spannend genug, geht es doch um die Frage, ob Aufnahmen des Kölner Doms (und anderer historischer Gebäude) für gewerbliche Zwecke zulässig sind. Als Bonus-Frage musste sich die Kammer aber auch mit der Frage beschäftigen, unter welchen Voraussetzungen, die unterschriftsersetzenden qualifizierten elektronischen Signaturen des Spruchkörpers als wirksam angesehen werden können. Die von der Kammer gefundene Antwort hierauf überzeugt aber nicht.

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