BGH: Gerichtliche Zulässigkeitsprüfung innerhalb von vier Tagen ist nicht garantiert

Wie schnell kann die gerichtliche Prüfung der Formvoraussetzungen des elektronischen Rechtsverkehrs erwartet werden? Vier Tage sind schon etwas knapp, meint der BGH (v. 18.6.2026 – V ZB 83/25). Ergeht ein Hinweis auf Formfehler erst später, ist deshalb die gerichtliche Fürsorgepflicht nicht verletzt.

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BVerfG: Bei Rechtsmissbrauch müssen Gerichte keine digitale Post annehmen

Das Bundesverfassungsgericht hat unter dem 8. Juli 2026 (1 BvR 1474/26) eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen den Ausschluss eines Rechtsuchenden vom elektronischen Rechtsverkehr richtete, da dieser durch massenhafte und umfangreiche Eingaben den Gerichtsbetrieb erheblich belastete und somit rechtsmissbräuchlich handelte. Der Zugang zu den Gerichten sei dadurch nicht vollständig verwehrt, sondern nur in Bezug auf den elektronischen Rechtsverkehr eingeschränkt, was verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei. Hier durften die Gerichtsleitungen der Sozialgerichte deshalb entscheiden, dass elektronische Eingaben eines konkreten Vielschreibers über sein MJP nicht mehr angenommen werden.

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BayLSG: Zugang bei Gericht auch, wenn Schriftsatz nicht abrufbar

Gem. § 130a Abs. 5 S. 1 ZPO kommt es für den Zugang eines Schriftsatzes bei Gericht nur darauf an, wann er vollständig auf dem Intermediär (der „Empfangseinrichtung“) hochgeladen ist. Das gilt selbst dann, wenn der Schriftsatz dann für das Gericht nicht abrufbar ist (Bayerisches LSG v. 9.2.2026 – L 3 SB 4/26 B).

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BGH: PDF ist zwingend, die Glaubhaftmachung für eine Ersatzeinreichung auch

Die Formatvorgabe PDF existiert seit Einführung der ERVV im Jahr 2018. Trotzdem hatte sich der BGH (v. 10.2.2026 – VI ZR 313/24) erneut mit einer als Word-Datei (.docx) eingereichten Berufungsbegründung zu beschäftigen. Der BGH blieb hart; das Format PDF ist zwingend. Auch die Eingangsfiktion half dem Einreichenden nicht: Hierfür fehlte es an der Glaubhaftmachung der Übereinstimmung des nachgereichten PDFs.

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Referentenentwurf: Änderungen in VwGO und SGG geplant

In zahlreichen kleineren geplanten Änderungen u.a. der VwGO und des SGG verstecken sich auch einige Anpassungen, die den elektronischen Rechtsverkehr betreffen. Vor allem im Widerspruchsverfahren steht eine bürgerfreundliche Anpassung vor der Tür: Der Widerspruch per E-Mail wird in Zukunft wohl zulässig.

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Neuerungen 2026: eAkten, ZPO-Erprobungsgesetz, RIP De-Mail, ausgeweitete aktive Nutzungspflicht

Kurz vor Weihnachten war der Gesetzgeber im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs nochmals aktiv. Einige Neuerungen waren schon Gesetz, nur noch nicht in Kraft getreten. Zusätzlich verabschiedet und verkündet wurde kurz vor dem Jahreswechsel noch das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit.

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VG Osnabrück: Klageerhebung unter Nutzung des MJP eines Dritten unwirksam

Ein „Mein Justizpostfach“ (MJP)-Zugang für natürliche Personen ist personengebunden. Eine nicht qualifiziert elektronisch signierte Klageschrift kann über das MJP einer anderen natürlichen Person nicht wirksam eingereicht werden (VG Osnabrück, Gerichtsbescheid v. 15.12.2025 – 7 A 161/25 – im Volltext kostenpflichtig über Juris abrufbar).

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Ready or not: Pflicht zum digitalen Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG

Gem. § 10a Abs. 5 S. 1 BImSchG sind seit dem 21. November 2025 Genehmigungsverfahren gem. § 10a Abs. 1 BImSchG (d.h. insbesondere betreffend Anlagen zur Produktion von Elektrizität, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen – Erneuerbare Energieanlagen) digital durchzuführen. Das elektronische Verwaltungsverfahren wird als zwingend gesetzlich angeordnet. Und das, obwohl nicht alle Behörden hierauf hinreichend vorbereitet sind. Vor allem, weil im Immissionsschutzrecht
weitreichen ein Schriftformbedürfnis besteht.

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