Auf dieser Seite sind die ervjustiz.de – Beiträge zusammengefasst, in denen Basis-Wissen zum elektronischen Rechtsverkehr vermittelt wird.
„Basics zum elektronischen Rechtsverkehr – Beitragszusammenfassung“ weiterlesen
Auf dieser Seite sind die ervjustiz.de – Beiträge zusammengefasst, in denen Basis-Wissen zum elektronischen Rechtsverkehr vermittelt wird.
„Basics zum elektronischen Rechtsverkehr – Beitragszusammenfassung“ weiterlesen
„eIDAS 2.0 – Neue Ära für qualifizierte elektronische Signaturen in Deutschland“ weiterlesen
Gem. 130d S. 1 ZPO sind vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, als elektronisches Dokument zu übermitteln – die sog. aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs. Deutsche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erfüllen diese Pflicht regelmäßig unter Nutzung ihres besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA). Doch was gilt für Rechtsanwälte aus dem Ausland? Damit hatte sich nun der BGH (v. 15.5.2025 – IX ZB 1/24) zu beschäftigen.
„BGH: Auch RA aus Österreich unterliegt der aktiven Nutzungspflicht“ weiterlesen
Am 6.5.2025 ist die Behördenaktenübermittlungsverordnung (— BehAktÜbV) in Kraft getreten (BGBl. 2025 I Nr. 125 vom 05.05.2025). Während der Name der Verordnung im Scrabble ein Jackpot sein dürfte, sind die in ihr enthaltenen Regelungen leider weit von einem großen Wurf entfernt und werfen einige Fragen auf. Die wesentlichen Kritikpunkte werden im folgenden Beitrag dargestellt. „Die Behördenaktenübermittlungsverordnung (BehAktÜbV) ist in Kraft“ weiterlesen
Dass das elektronische Empfangsbekenntnis (eEB) im elektronischen Rechtsverkehr letztlich eine „Krücke“ ist, hat sich bereits in anderen Entscheidungen gezeigt. Nun hatte sich das Kammergericht Berlin (v. 24.1.2025 – 7 U 17/24) mit der Wirksamkeit der Zustellung eines Urteils beschäftigen müssen, nachdem der Empfänger kein eEB zurückgesandt hatte. Im Ergebnis geht das Gericht davon aus, dass ein vorliegender Zustellungsmangel gem. § 189 ZPO geheilt ist.
„KG Berlin zur Heilung eines fehlenden Empfangsbekenntnisses“ weiterlesen
Seit dem 1.1.2022 haben sich die Anforderungen an das zulässige Dateiformat im elektronischen Rechtsverkehr deutlich liberalisiert. Auch, wenn die ERVV weiterhin PDF grundsätzlich zwingend vorsieht, lassen viele Gerichte auch abweichende Dateiformate zu, solange das Gericht ohne erhebliche Umstände mit dem übermittelten Dokument arbeiten kann. Eine Excel-Datei mit Passwortschutz im Anhang einer Nachricht, war dem OLG Dresden (v. 5.2.2025 – 5 U 467/24) aber zu viel, weil in diesem Fall der Virenschutz des Gerichts versage.
„OLG Dresden: Verschlüsselte Datei nicht bearbeitbar“ weiterlesen
Ich im Strafrecht werden zunehmend elektronische Akten bei Gerichten und Staatsanwaltschaft geführt. Jedenfalls teilweise gilt auch hier gem. § 32d StPO die aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs. § 32a StPO enthält eine weitgehend dem § 130a ZPO entsprechende Regelung. § 32b StPO normiert die Erstellung elektronischer Dokumente durch die Gerichte und Staatsanwaltschaft. Ein Regelungsdickicht, in dem sich das LG Zwickau (v. 11.12.2024 – 5 NBs 243 Js 6851/24 jug – kostenpflichtig über beck-online) etwas verheddert hat. Es meint, die Berufung der StA bedürfe stets einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS).
„LG Zwickau: Die Berufung der StA immer mit qeS?“ weiterlesen
Am 16. Dezember 2024 wurde die neue Version 7 des xJustiz-Viewers veröffentlicht.
Nach dem Diskussionsentwurf einer Behördenaktenübermittlungsverordnung hat der BMJ nun auch einen Referentenentwurf zu der geplanten Verordnung vorgelegt. Leider sind darin nur wenige der bisher geäußerten Kritikpunkte berücksichtigt worden.
„Referentenentwurf einer Behördenaktenübermittlungsverordnung“ weiterlesen
Bundesweit arbeiten immer mehr Gerichte mit elektronischen Gerichtsakten, der elektronische Rechtsverkehr mit den Verfahrensbeteiligten ist selbstverständlich geworden. Indes finden sich immer noch nur wenige Sachverständige, die ihre Gutachten in elektronischer Form vor. Das OLG Hamm (v. 1.7.2024 – 22 U 15/24) leitet aber nun aus § 173 Abs. 2 Nr. 1 ZPO jedenfalls eine passive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs für einige Sachverständige ab – die Folge ist, dass eine Verpflichtung besteht, einen sicheren Übermittlungsweg i.S.d. § 130a Abs. 4 ZPO bereit zu halten.
„OLG Hamm: Passive Nutzungspflicht für Sachverständige“ weiterlesen
Anders als im elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten, sind die zugelassenen Übermittlungswege im Verwaltungsverfahren nicht bereits im Gesetz definiert. Hier kommen deshalb nicht nur beA/beBPo einerseits oder E-Mail andererseits in Betracht, sondern auch exotischere Kommunikationswege sind denkbar. Gerade im medizinischen Bereich wurde mit der Telematikinfrastruktur (TI) in den letzten Jahren eine eigene, sichere Kommunikationsinfrastruktur aufgebaut, die ohne Weiteres auch im elektronischen Verwaltungsverfahren zwischen den angeschlossenen Beteiligten genutzt werden kann.
„Elektronisches Verwaltungsverfahren mit Ärzten mittels KIM“ weiterlesen