Neuerungen 2026: eAkten, ZPO-Erprobungsgesetz, RIP De-Mail, ausgeweitete aktive Nutzungspflicht

Kurz vor Weihnachten war der Gesetzgeber im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs nochmals aktiv. Einige Neuerungen waren schon Gesetz, nur noch nicht in Kraft getreten. Zusätzlich verabschiedet und verkündet wurde kurz vor dem Jahreswechsel noch das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit.

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Ready or not: Pflicht zum digitalen Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG

Gem. § 10a Abs. 5 S. 1 BImSchG sind seit dem 21. November 2025 Genehmigungsverfahren gem. § 10a Abs. 1 BImSchG (d.h. insbesondere betreffend Anlagen zur Produktion von Elektrizität, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen – Erneuerbare Energieanlagen) digital durchzuführen. Das elektronische Verwaltungsverfahren wird als zwingend gesetzlich angeordnet. Und das, obwohl nicht alle Behörden hierauf hinreichend vorbereitet sind. Vor allem, weil im Immissionsschutzrecht
weitreichen ein Schriftformbedürfnis besteht.

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Sackgasse Repräsentat

Es ist ein oft zitierter Spruch, dass der elektronische Rechtsverkehr mit der Justiz nur die Postkutsche digitalisiert hat. Dass aktuelle Rechtsverordnungen und viele eAkte-Systeme der Justiz aber die Versendung und Verwendung von sog. Repräsentaten vorsehen, heißt, dass auch das Durchschlagpapier digitalisiert werden soll. Das ist eine unnötige Sackgasse. Vorteilhafter ist es, wenn grundsätzlich mit elektronischen Originalen gearbeitet wird.

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eIDAS 2.0 – Neue Ära für qualifizierte elektronische Signaturen in Deutschland

Mit der geplanten Novellierung der eIDAS-Verordnung (Regulation (EU) No 910/2014) – bekannt als eIDAS 2.0 – steht eine tiefgreifende Reform der digitalen Identitäten und Signaturen in der Europäischen Union bevor. Für den deutschen Rechts- und Technologiemarkt bedeutet dies bedeutende Veränderungen, insbesondere im Umgang mit qualifizierten elektronischen Signaturen (QES).

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Die Behördenaktenübermittlungsverordnung (BehAktÜbV) ist in Kraft

Am 6.5.2025 ist die Behördenaktenübermittlungsverordnung (— BehAktÜbV) in Kraft getreten (BGBl. 2025 I Nr. 125 vom 05.05.2025). Während der Name der Verordnung im Scrabble ein Jackpot sein dürfte, sind die in ihr enthaltenen Regelungen leider weit von einem großen Wurf entfernt und werfen einige Fragen auf. Die wesentlichen Kritikpunkte werden im folgenden Beitrag dargestellt. „Die Behördenaktenübermittlungsverordnung (BehAktÜbV) ist in Kraft“ weiterlesen

Finanzämter bald nicht mehr mittels beA erreichbar? – Entwarnung

Zu einem Aufschrei führt aktuell zurecht der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024). Dadurch soll § 87a AO geändert werden, mit der Folge, dass das beBPo der Finanzämter bald nur noch ausnahmsweise genutzt werden darf. Damit wären Steuerberaterinnen und Steuerberater mit ihrem beSt sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit ihrem beA im Besteuerungsverfahren bald darin gehindert, die Finanzämter zu erreichen. Update: In dem Regierungsentwurf ist das noch im Referentenentwurf enthaltene Vorhaben nicht mehr enthalten.

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Diskussionsentwurf des BMJ zu einer Behördenaktenübermittlungsverordnung

Die Bedeutung der Beiziehung der Behördenakten für die öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeit sowohl rechtlich, als auch arbeitspraktisch ist immens. Probleme der Übersendung von Behördenakten können unter Beweisgesichtspunkten zu einer Verkürzung der Amtsermittlungsmöglichkeiten des Gerichts und ggf. zu Verkürzung von Rechtsschutzmöglichkeiten führen. Im Arbeitsalltag führen hier verortete Probleme zu erheblichen Ineffizienzen. Der Gesetz- bzw. der Verordnungsgeber nimmt sich nun dieser Thematik mit einem Diskussionsentwurf zu einer Behördenaktenübermittlungsverordnung (BehAktÜbV). Dies ist grundsätzlich zu begrüßen. Der nun vorgelegte Entwurf ist indes in weiten Teilen misslungen, jedenfalls ungeeignet, das vorliegende Problem zu lösen. Zu begrüßen ist alleine, dass der xJustiz-Standard als Regelfall der Übermittlung von Behördenakten in den Blick genommen wird. Die angestoßene Diskussion sollte deshalb (zunächst) weitergehen und der Entwurf nachgebessert werden.

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Mein Justizpostfach – Gastbeitrag von RiLG Christoph Deubner

Am 13. Oktober 2023 hat der Bund seinen Dienst „Mein Justizpostfach“ gestartet. Dabei handelt es sich um einen elektronischen Postfach- und Versanddienst eines OZG-Nutzerkontos im Sinne von § 130a Abs. 4 Nr. 5 ZPO. Damit ist ein sicherer Übermittlungsweg im Sinne von § 130a Abs. 3 S. 1 ZPO gegeben, weswegen eine qualifizierte elektronische Signatur nicht nötig ist und am Ende der Schriftsätze eine maschinenschriftliche Wiedergabe des Namens ausreicht.

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BGH vs. BAG: ERV-Einreichung in Word möglich?

In einem Urteil vom 4. September 2020 – 1 S 29/20 hat das LG Mannheim großzügig auch die Einreichung einer .docx – Datei, anstelle der eigentlich von § 2 Abs. 1 ERVV geforderten PDF, akzeptiert. Diese Entscheidung blieb ein Einzelfall. Insbesondere das BAG dominierte die Rechtsprechung zu Formfragen seitdem und forderte jedenfalls das Dateiformat PDF stets (BAG, Urteil vom 25.8.2022 – 6 AZR 499/21), nur in anderen Formfragen zeigte sich auch das BAG flexibel und folgte insoweit dem OLG Koblenz. Überraschend hat nun der BGH mit Beschluss vom 19.10.2022 – 1 StR 262/22 – entschieden und folgt dem LG Mannheim.

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