Am 6.5.2025 ist die Behördenaktenübermittlungsverordnung (— BehAktÜbV) in Kraft getreten (BGBl. 2025 I Nr. 125 vom 05.05.2025). Während der Name der Verordnung im Scrabble ein Jackpot sein dürfte, sind die in ihr enthaltenen Regelungen leider weit von einem großen Wurf entfernt und werfen einige Fragen auf. Die wesentlichen Kritikpunkte werden im folgenden Beitrag dargestellt. „Die Behördenaktenübermittlungsverordnung (BehAktÜbV) ist in Kraft“ weiterlesen
Kategorie: Gesetze/Verordnungen
Gesetzgebung und Rechtsverordnungen
Referentenentwurf einer Behördenaktenübermittlungsverordnung
Nach dem Diskussionsentwurf einer Behördenaktenübermittlungsverordnung hat der BMJ nun auch einen Referentenentwurf zu der geplanten Verordnung vorgelegt. Leider sind darin nur wenige der bisher geäußerten Kritikpunkte berücksichtigt worden.
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Finanzämter bald nicht mehr mittels beA erreichbar? – Entwarnung
Zu einem Aufschrei führt aktuell zurecht der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024). Dadurch soll § 87a AO geändert werden, mit der Folge, dass das beBPo der Finanzämter bald nur noch ausnahmsweise genutzt werden darf. Damit wären Steuerberaterinnen und Steuerberater mit ihrem beSt sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit ihrem beA im Besteuerungsverfahren bald darin gehindert, die Finanzämter zu erreichen. Update: In dem Regierungsentwurf ist das noch im Referentenentwurf enthaltene Vorhaben nicht mehr enthalten.
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Diskussionsentwurf des BMJ zu einer Behördenaktenübermittlungsverordnung
Die Bedeutung der Beiziehung der Behördenakten für die öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeit sowohl rechtlich, als auch arbeitspraktisch ist immens. Probleme der Übersendung von Behördenakten können unter Beweisgesichtspunkten zu einer Verkürzung der Amtsermittlungsmöglichkeiten des Gerichts und ggf. zu Verkürzung von Rechtsschutzmöglichkeiten führen. Im Arbeitsalltag führen hier verortete Probleme zu erheblichen Ineffizienzen. Der Gesetz- bzw. der Verordnungsgeber nimmt sich nun dieser Thematik mit einem Diskussionsentwurf zu einer Behördenaktenübermittlungsverordnung (BehAktÜbV). Dies ist grundsätzlich zu begrüßen. Der nun vorgelegte Entwurf ist indes in weiten Teilen misslungen, jedenfalls ungeeignet, das vorliegende Problem zu lösen. Zu begrüßen ist alleine, dass der xJustiz-Standard als Regelfall der Übermittlung von Behördenakten in den Blick genommen wird. Die angestoßene Diskussion sollte deshalb (zunächst) weitergehen und der Entwurf nachgebessert werden.
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Mein Justizpostfach – Gastbeitrag von RiLG Christoph Deubner
Am 13. Oktober 2023 hat der Bund seinen Dienst „Mein Justizpostfach“ gestartet. Dabei handelt es sich um einen elektronischen Postfach- und Versanddienst eines OZG-Nutzerkontos im Sinne von § 130a Abs. 4 Nr. 5 ZPO. Damit ist ein sicherer Übermittlungsweg im Sinne von § 130a Abs. 3 S. 1 ZPO gegeben, weswegen eine qualifizierte elektronische Signatur nicht nötig ist und am Ende der Schriftsätze eine maschinenschriftliche Wiedergabe des Namens ausreicht.
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BGH vs. BAG: ERV-Einreichung in Word möglich?
In einem Urteil vom 4. September 2020 – 1 S 29/20 hat das LG Mannheim großzügig auch die Einreichung einer .docx – Datei, anstelle der eigentlich von § 2 Abs. 1 ERVV geforderten PDF, akzeptiert. Diese Entscheidung blieb ein Einzelfall. Insbesondere das BAG dominierte die Rechtsprechung zu Formfragen seitdem und forderte jedenfalls das Dateiformat PDF stets (BAG, Urteil vom 25.8.2022 – 6 AZR 499/21), nur in anderen Formfragen zeigte sich auch das BAG flexibel und folgte insoweit dem OLG Koblenz. Überraschend hat nun der BGH mit Beschluss vom 19.10.2022 – 1 StR 262/22 – entschieden und folgt dem LG Mannheim.
Aktive Nutzungspflicht für Steuerberater ab 1.1.2023
Die gesetzliche Einführung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) erfolgte durch das am 7. Juli 2021 verkündete „Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften“. Das beSt wird darin durch eine Änderung des Steuerberatungsgesetzes geschaffen. Ab 1.1.2023 beginnt die aktive Nutzungspflicht des beSt in den Fachgerichten.
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Viel Grundsätzliches zum ERV vom BAG
Mit Beschluss vom 25. April 2022 – 3 AZB 2/22 hat das BAG gleich mehrere grundsätzliche Formfragen im elektronischen Rechtsverkehr beantwortet und sich im Vergleich zu früheren Entscheidungen überraschende milde positioniert. Insbesondere enthält der Beschluss Hinweise zu den Anforderungen durchsuchbarer und kopierbarer Dokumente, sowie eingebetteten Schriftarten. Ferner äußert sich das BAG zur Wirksamkeit der ERVB und zu den Fristen des § 130a Abs. 6 ZPO.
Ab 1.4.2022: Erhöhte Größenbeschränkung für EGVP
Die Größen- und Mengenbeschränkungen der EGVP-Infrastruktur ist das Nadelöhr des elektronischen Rechtsverkehrs. Insbesondere bei der Übermittlung von Akten oder elektronischen Beweismitteln stoßen Verfahrensbeteiligte und Gerichte schnell an diese Grenzen. Die Aufteilung auf mehrere EGVP-Nachrichten war dann die einzige, aber ungeliebte Übermittlungsmöglichkeit. Ab 1.4.2022 gelten (endlich) neue Regeln.
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ERV-AusbauG passiert den Bundesrat
Am 17. September 2021 hat der Bundesrat das Gesetz zum weiteren Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV-AusbauG) beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. des dritten auf die Verkündung folgenden Monats – voraussichtlich also am 1. Januar 2022 – gleichzeitig mit der aktiven Nutzungspflicht in Kraft.