Mein Justizpostfach – Gastbeitrag von RiLG Christoph Deubner

Am 13. Oktober 2023 hat der Bund seinen Dienst „Mein Justizpostfach“ gestartet. Dabei handelt es sich um einen elektronischen Postfach- und Versanddienst eines OZG-Nutzerkontos im Sinne von § 130a Abs. 4 Nr. 5 ZPO. Damit ist ein sicherer Übermittlungsweg im Sinne von § 130a Abs. 3 S. 1 ZPO gegeben, weswegen eine qualifizierte elektronische Signatur nicht nötig ist und am Ende der Schriftsätze eine maschinenschriftliche Wiedergabe des Namens ausreicht.

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BGH vs. BAG: ERV-Einreichung in Word möglich?

In einem Urteil vom 4. September 2020 – 1 S 29/20 hat das LG Mannheim großzügig auch die Einreichung einer .docx – Datei, anstelle der eigentlich von § 2 Abs. 1 ERVV geforderten PDF, akzeptiert. Diese Entscheidung blieb ein Einzelfall. Insbesondere das BAG dominierte die Rechtsprechung zu Formfragen seitdem und forderte jedenfalls das Dateiformat PDF stets (BAG, Urteil vom 25.8.2022 – 6 AZR 499/21), nur in anderen Formfragen zeigte sich auch das BAG flexibel und folgte insoweit dem OLG Koblenz. Überraschend hat nun der BGH mit Beschluss vom 19.10.2022 – 1 StR 262/22 – entschieden und folgt dem LG Mannheim.

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Aktive Nutzungspflicht für Steuerberater ab 1.1.2023

Die gesetzliche Einführung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) erfolgte durch das am 7. Juli 2021 verkündete „Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften“. Das beSt wird darin durch eine Änderung des Steuerberatungsgesetzes geschaffen. Ab 1.1.2023 beginnt die aktive Nutzungspflicht des beSt in den Fachgerichten.

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Viel Grundsätzliches zum ERV vom BAG

Mit Beschluss vom 25. April 2022 – 3 AZB 2/22 hat das BAG gleich mehrere grundsätzliche Formfragen im elektronischen Rechtsverkehr beantwortet und sich im Vergleich zu früheren Entscheidungen überraschende milde positioniert. Insbesondere enthält der Beschluss Hinweise zu den Anforderungen durchsuchbarer und kopierbarer Dokumente, sowie eingebetteten Schriftarten. Ferner äußert sich das BAG zur Wirksamkeit der ERVB und zu den Fristen des § 130a Abs. 6 ZPO.

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Ab 1.4.2022: Erhöhte Größenbeschränkung für EGVP

Die Größen- und Mengenbeschränkungen der EGVP-Infrastruktur ist das Nadelöhr des elektronischen Rechtsverkehrs. Insbesondere bei der Übermittlung von Akten oder elektronischen Beweismitteln stoßen Verfahrensbeteiligte und Gerichte schnell an diese Grenzen. Die Aufteilung auf mehrere EGVP-Nachrichten war dann die einzige, aber ungeliebte Übermittlungsmöglichkeit. Ab 1.4.2022 gelten (endlich) neue Regeln.

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ERV-AusbauG passiert den Bundesrat

Am 17. September 2021 hat der Bundesrat das Gesetz zum weiteren Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV-AusbauG) beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. des dritten auf die Verkündung folgenden Monats – voraussichtlich also am 1. Januar 2022 – gleichzeitig mit der aktiven Nutzungspflicht in Kraft.

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Rechtsanwaltsgesellschafts- und Steuerberaterpostfach im BGBl

Im BGBl 2021, 2363 wurde am 7. Juli 2021 das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften verkündet. Mit dabei: Zwei sehr praxisrelevante Ergänzungen für den elektronischen Rechtsverkehr: Das Kanzleipostfach für Rechtsanwaltsgesellschaft und das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt). In Kraft tritt das Gesetz am 1. August 2022.

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Akteneinsicht über ERV nun im Gesetz

Mit dem Gesetz  zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung
und zur Änderung weiterer Vorschriften hat sich mit Wirkung zum 1. Juli 2021 still und heimlich eine Änderungen der Normen zur Akteneinsicht in die Prozessordnungen geschlichen. Durch Änderung der §§ 299 Abs. 3 S. 1 ZPO, 32f Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 2 StPO, § 120 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 Satz 2 SGG, § 100 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 2 VwGO und § 78 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 2 FGO wurde die Möglichkeit geschaffen, die Akteneinsicht auch durch die Übermittlung im elektronischen Rechtsverkehr zu gewähren.

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Bundestag beschließt Kanzleipostfach für Rechtsanwaltsgesellschaften

Gem. § 59 l BRAO sind Rechtsanwaltsgesellschaften selbst prozess- und postulationsfähig. Ein eigenes besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) hatten Rechtsanwaltsgesellschaften aber bisher nicht. Mit den sich hieraus ergebenden Ungereimtheiten musste sich sogar der BGH beschäftigen (–> hier). Nun hat der Gesetzgeber in dem am 10. Juni 2021 beschlossenen Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe und sowohl im anwaltlichen Berufsrecht als auch im Prozessrecht Änderungen vorgenommen. Mittlerweile wurde das Gesetz verkündet.

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Gesetzentwurf zu einem Gesetz zum Ausbau des ERV

Als Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt der Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften nunmehr dem Bundesrat vor (BR-Drs 145/21). Die Bundesregierung hat in ihrem Gesetzentwurf auf die wesentliche Kritik am vorherigen Referentenentwurf reagiert:

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