Es wird nicht zu Unrecht kritisiert, dass der elektronische Rechtsverkehr, wie er heute u.a. in § 130a ZPO normiert ist, letztlich die Postkutsche digitalisiert. Statt Briefen werden PDF versandt. Das ist weder besonders innovativ, noch wird das Potential eines strukturierten Datenaustauschs genutzt, solange die Inhalte vorwiegend in individuell formulierter Textform übermittelt werden. Das Bundesjustizministerium (BMJ) möchte deshalb das Konzept des elektronischen Rechtsverkehrs reformieren und durch eine zentrale Datenspeicherung und den Datenzugriff darauf ersetzen, ferner hieran Online-Dienstleistungen für den Justizzugang der Bürgerinnen und Bürger einbetten. Das (neue) Zauberwort lautet Justizcloud.
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