In zahlreichen kleineren geplanten Änderungen u.a. der VwGO und des SGG verstecken sich auch einige Anpassungen, die den elektronischen Rechtsverkehr betreffen. Vor allem im Widerspruchsverfahren steht eine bürgerfreundliche Anpassung vor der Tür: Der Widerspruch per E-Mail wird in Zukunft wohl zulässig.
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