Mit Gerichtsbescheid vom 7. Oktober 2026 (S 43 AS 1105/26) hat das SG Frankfurt am Main festgestellt, dass über das Online-Portal „jobcenter.digital“ kein Widerspruch formwirksam ohne qualifizierte elektronische Signatur erhoben werden kann. Die Entscheidung enthält ferner Ausführungen zum notwendigen Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung und zu den Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in die Widerspruchsfrist.
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