Ab dem 1.1.2026 arbeiten fast alle deutschen Gerichte und Staatsanwaltschaften nur noch mit elektronischen Gerichtsakten. Akteneinsicht wird von diesen Gerichten zumeist im sog. xJustiz-Standard erteilt, d.h. in Form von Einzeldokumenten mit einem beschreibenden xJustiz-Datensatz im XML-Format. Zur Darstellung wird ein sog. xJustiz-Viewer benötigt. Dieser kann wie folgt bezogen werden:
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