„Der initiative elektronische Rechtsverkehr und das beA – die „passive Nutzungspflicht““ weiterlesen
Autor: Prof. Dr. Henning Müller
Für den Anwalt: Was sind die technischen Voraussetzungen für das beA?
Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) steht Rechtsanwälten aufgrund ihrer Zulassung seit dem Jahr 2016 zur Verfügung und wird durch die Kammerbeiträge bezahlt. Ein Antrag oder eine sonstige Mitwirkung zur Einrichtung des Postfachs sind nicht erforderlich. Der praktische Hauptunterschied zwischen dem beA und EGVP liegt darin, dass beim EGVP grundsätzlich ein Postfach für eine Organisationseinheit angelegt und von dieser genutzt wurde. Das beA ist dagegen an die Person des Rechtsanwalts und seine Zulassung genknüpft. Dies erfordert zusätzliche organisatorische Überlegungen bei der Einbettung des beAs und der Zugriffsrechte in die Kanzleistruktur.
Die Bedenken in der Anwaltschaft waren vor dem Start nicht gering. Sind die Hürden zur Nutzung des beA wirklich hoch? „Für den Anwalt: Was sind die technischen Voraussetzungen für das beA?“ weiterlesen
beA – und ein Wechsel der Kanzlei
Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist anders als das bisherige EGVP unmittelbar mit der Zulassung und Person des einzelnen Rechtsanwalts verknüpft. Die Gerichte hinterlegen daher auch seine persönliche beA-ID zu den von ihm geführten Verfahren. Wechselt ein Rechtsanwalt seine Kanzlei müssen er und seine bisherige Kanzlei handeln. „beA – und ein Wechsel der Kanzlei“ weiterlesen
eJustice – Die Justiz wird digital!
Während in großen Anwaltskanzleien und Unternehmen Anweisungen an das Sekretariat ganz selbstverständlich per E-Mail oder verschlüsseltem Mobiltelefon gegeben werden, zückt der Richter des Jahres 2017 ebenso selbstverständlich noch seinen Füllfederhalter und verfügt an seine Geschäftsstelle handschriftlich mit blauer Tinte. Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs („eJustice-Gesetz“) hat der Gesetzgeber aber die digitale Zeitenwende auch in der Justiz eingeläutet.
Diese Webseite begleitet den Veränderungsprozess in der Justiz und weist auf neue Entwicklungen, Trends und Rechtsprechung hin.