Während in großen Anwaltskanzleien und Unternehmen Anweisungen an das Sekretariat ganz selbstverständlich per E-Mail oder verschlüsseltem Mobiltelefon gegeben werden, zückt der Richter des Jahres 2017 ebenso selbstverständlich noch seinen Füllfederhalter und verfügt an seine Geschäftsstelle handschriftlich mit blauer Tinte. Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs („eJustice-Gesetz“) hat der Gesetzgeber aber die digitale Zeitenwende auch in der Justiz eingeläutet.
Diese Webseite begleitet den Veränderungsprozess in der Justiz und weist auf neue Entwicklungen, Trends und Rechtsprechung hin.