Referentenentwurf: ERV-Bürgerpostfach und Zustellungsfiktion

Unter dem 18. Dezember 2020 hat das BMJV einen Referentenentwurf eines Gesetzes zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vorgelegt. Der Entwurf enthält gleich mehrere, erhebliche Neuerungen, insbesondere die Zurverfügungstellung sicherer elektronischer Übermittlungswege für weitere Personengruppen – auch für den Bürger – und im Zustellungsrecht für bestimmte Personengruppen eine gesetzliche Zustellungsfiktion. Die Freischaltung der neuen Postfächer sollen Landesbehörden ähnlich den bisherigen beBPo-Prüfstellen übernehmen.

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1.1.2021: Aktive ERV-Nutzungspflicht für die Fachgerichte in Bremen

Mit Pressemitteilung vom 8. Dezember 2020 hat die Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen den Erlass einer Rechtsverordnung über die Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs (Verordnung über die Pflicht zur Nutzung des ERV.14366) für die Fachgerichtsbarkeiten mit Ausnahme des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen und der Verwaltungsgerichtsbarkeit zum 1. Januar 2021 publik gemacht. Bremen ist damit nach Schleswig-Holstein, das die aktive Nutzungspflicht bislang (nur) für die Arbeitsgerichtsbarkeit eingeführt hat, das zweite Bundesland, dass den sog. Opt-in zieht.

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BGH zur Containersignatur: Sie ist unzulässig, Wiedereinsetzung schwierig

Nachdem sich bereits das BSG und das BAG umfassend mit der Formwahrung mittels Containersignatur beschäftigen mussten und als Marschroute dargelegt hatten, dass die Containersignatur seit dem 1. Januar 2018 durch die Einführung des § 4 Abs. 2 ERVV unzulässig ist, eine Wiedereinsetzung nach allgemeinen Regeln aber denkbar ist, stand eine Positionierung des BGH noch aus. Diese war deshalb spannend, weil der BGH bislang in ständiger Rechtsprechung die Containersignatur als zulässig angesehen hatte. Mit einem Beschluss vom 15. Mai 2019 (XII ZB 573/18) hat sich der BGH nun in einigen Bereich klar positioniert: Insbesondere hält auch er die Containersignatur für unzulässig. Die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erkennt auch der BGH an, deutet aber an, dass dies kein Selbstläufer ist.

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ERV im Strafverfahren: Opt-Out – Möglichkeit beachten

Seit 1. Januar 2018 sind zwar – mit Ausnahme des Bundesverfassungsgerichts und einiger Länderverfassungsgerichte – sämtliche deutschen Gerichte im elektronischen Rechtsverkehr adressierbar. Die Einreichung ist aber im Strafverfahren nicht überall zulässig. Gem. § 15 EGStPO können Bundesländer einen Opt-Out bis längstens 1. Januar 2020 erklären. Hierüber hatte jüngst das OLG Zweibrücken zu entscheiden: OLG Zweibrücken (Senat für Bußgeldsachen), Beschluss vom 11.04.2019 – 1 OWi 2 Ss Rs.

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ERVB-konforme PDF-Dateiformate erstellen

Zulässiges Dateiformat für formbedürftige Schriftsätze im elektronischen Rechtsverkehrs ist gem. § 2 Abs. 1 ERVV grundsätzlich eine druckbare, kopierbare und, soweit technisch möglich, durchsuchbare PDF-Datei. Zusätzliche Beschränkungen ergeben sich aber aus den Bekanntmachungen der Bundesregierung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 ERVV. Diese sind unter www.justiz.de einsehbar.

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§ 3a VwVfG – elektronischer Rechtsverkehr geht auch mit Behörden

§ 2 Abs. 1 EGovG schafft das Freiwilligkeitsprinzip für die Eröffnung der elektronischen Kommunikation von Seiten der Behörden ab. Diese sind nun grundsätzlich „verpflichtet, auch einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente, auch soweit sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, zu eröffnen“.[1] Nur für den Bürger verbleibt es bei der bloß freiwilligen Zugangseröffnung im Sinne des § 3a Abs. 1 VwVfG.

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Verfassungsbeschwerde gegen beA bleibt erfolglos

Mit heute veröffentlichtem Beschluss (1 BvR 2233/17) hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die gesetzliche Grundlage des besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) nicht zur Entscheidung angenommen. Mit seiner Verfassungsbeschwerde und dem damit verbundenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat sich sich der beschwerdeführende Rechtsanwalt insbesondere gegen die ab dem 1. Januar 2018 bestehende sog. passive Nutzungspflicht gewandt. Das BVerfG sah die Verfassungsbeschwerde bereits als unzulässig an, da sie den Begründungsanforderungen nicht genügt habe.

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ERVV: Bundesrat stimmt unter Verlängerung der OCR-Übergangsfrist zu

Der Bundesrat hat in seiner 961. Sitzung am 3. November 2017 beschlossen, der ERVV mit Änderungen zuzustimmen (645/17 (Beschluss)). Insbesondere sieht der Bundesrat die Verlängerung der Übergangsfrist des § 2 Abs. 1 Satz 4 ERVV (Aufschub der Anforderung Dokumente „durchsuchbar“ zu übersenden) als angezeigt an.

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ERVV als Einbahnstraße: Die Rechtsverordnung bestimmt das Dateiformat nur im (gerichtlichen) Posteingang

Der gerichtliche elektronische Postausgang beruht auf § 174 Abs. 3 ZPO. Anders als § 130a ZPO regelt diese Vorschrift keine Details zur Übermittlung, insbesondere wird das Dateiformat nicht bestimmt – auch die Verordnungsermächtigung des § 130a Abs. 2 ZPO bezieht sich nicht auf den gerichtlichen Postausgang. Die Folge ist, dass es – jedenfalls keine einfach-gesetzlichen – Beschränkungen gibt, nach denen sich das Gericht bei Zustellungen hinsichtlich des Dateiformats richten müsste.

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Bundesweite Rechtsverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr (ERVV) ist verabschiedet.

Die bundesweite Rechtsverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV-RVO) ist verabschiedet. Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung des elektronischen Zustellungsrechts ab dem 1. Januar 2018 geschaffen. Die für ZPO und die fachgerichtlichen Prozessordnungen einheitliche Rechtsverordnung beinhaltet insbesondere Regelungen zum Dateiformat, zur sog. „Container-Signatur“ und zum besonderen elektronischen Behördenpostfach (beBPo).

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