Die Digitalisierung der Justiz im Rahmen des sog. eJustice-Prozesses führte noch vor wenigen Jahren ein Nischendasein. Ende 2018 befindet sich die Justiz dagegen in der Mitte einer gewaltigen Veränderung des Prozessrechts und der Arbeitswirklichkeit. Vieles lässt sich erst erahnen, ist erst in der Planung und hat die Fläche noch nicht erreicht. Andere Aspekte dagegen betreffen bereits gegenwärtig einzelne Verfahren und nicht wenige Verfahrensbeteiligte machen schmerzhafte Erfahrungen, weil Klagen unzulässig sind, wenn die neuen Form- und Fristanforderungen nicht beachtet werden. Im Beitrag „eJustice – Der elektronische Rechtsverkehr tritt aus der Nische“ (JuS 2018, 1193 ff.) wird das neue Verfahrensrecht für den elektronischen Rechtsverkehr vorgestellt und damit der Beitrag „eJustice – Die Justiz wird digital“ (JuS 2015, 609 ff.) fortgeführt. Zielgruppe sind insbesondere Referendare – auch, aber nicht nur, in der Vorbereitung zur mündlichen Prüfung.
Weitere Publikationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden sich hier.