April 2018: Der Plan der Justiz sah einen deutlichen Anstieg in der elektronischen Kommunikation vor. Der elektronische Postausgang zu den passiv nutzungsverpflichteten Rechtsanwälten sollte die Portokosten deutlich senken, gleichzeitig war davon auszugehen, dass das beA auch immer mehr aktive Nutzer finden würde, die durch den elektronischen Rechtsverkehr das Scanvolumen in den Gerichten zur Einführung elektronischer (Doppel-)Akten senken würden. Ein Quartal später ist klar: Es kam anders: Der elektronische Rechtsverkehr ist (noch) nicht auf der Überholspur. beA steht weiter nicht zur Verfügung. Tot ist die elektronische Kommunikation aber auch nicht. Wie aufrechte gallische Dörfer, verbleiben ERV-Alternativen und sie werden auch praktisch genutzt.
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