Justiz stellt kostenlos Software zur Erzeugung eines eEB zur Verfügung

Die Justiz wird eine Softwareanwendung zur Erzeugung des elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB) kostenlos zur Verfügung stellen. Dies ist wesentlich, um auch in Zukunft auf sicheren Übermittlungswegen, die nicht bereits von sich aus in der Lage sind, ein eEB zu erstellen (wie dies bspw. das beA kann) Zustellungen empfangen zu können.

Erkennt die Software des Empfängers die Anforderung eines eEB, erzeugt diese einen neuen xJustiz-Datensatz („xjustiz_nachricht.xml“) mit dem Inhalt des xJustiz-Fachmoduls XJustiz.EEB. Der Aufbau dieses Schemas ist unter www.xjustiz.de veröffentlicht. Der Wortlaut des § 174 Abs. 4 Satz 5 ZPO, dass das Gericht hierfür einen strukturierten Datensatz zur Verfügung stellt, ist insoweit missverständlich; unter der „Zurverfügungstellung“ ist vielmehr die Definition des zu verwendenden Schemas als xJustiz-Fachmodul zu verstehen.

Das eEB wird nach diesem Schema nach erfolgreicher Zustellung von der Softwareanwendung des Empfängers automatisch erzeugt. Eine solche Anwendung stellt die Justiz (bspw. für das besondere Behördenpostfach – beBPo) kostenfrei zur Verfügung.

Autor: Prof. Dr. Henning Müller

Direktor des Sozialgerichts