Sichere Übermittlungswege und das elektronische Empfangsbekenntnis. Das (elektronische) Zustellungsrecht wird zum 1. Januar 2018 revolutioniert. Einen Überblick über die neuen Rechtsbegriffe finden Sie in Heft 38/2017 der NJW.
Sichere Übermittlungswege und das elektronische Empfangsbekenntnis. Das (elektronische) Zustellungsrecht wird zum 1. Januar 2018 revolutioniert. Einen Überblick über die neuen Rechtsbegriffe finden Sie in Heft 38/2017 der NJW.