Sicherheitsprobleme: beA offline

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat mit Pressemitteilung vom 27. Dezember 2017 mitgeteilt, dass das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) aufgrund von Sicherheitsproblemen derzeit vom Netz genommen ist:

http://www.brak.de/fuer-anwaelte/bea-das-besondere-elektronische-anwaltspostfach/

Für die Gerichte sind Zustellungen und Übersendungen im elektronischen Rechtsverkehr an beA-Adresse aufgrund dieser Maßnahme derzeit auch faktisch nicht möglich. Die Gerichte erhalten eine entsprechende Fehlermeldung bei Übersendeversuchen.

In den sozialen Medien, wird über die Problematik unter dem Stichwort #beagate diskutiert.

Die Sicherheitsprobleme des beA betreffen nach der derzeitigen Erkenntnislage „nur“ den Zugang der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu ihrem beA; die sichere Übertragung mittels EGVP-Infrastruktur ist dagegen nicht beeinträchtigt. Der elektronische Rechtsverkehr per EGVP, beBPo, beN und De-Mail ist daher von der Problemlage nicht beeinträchtigt.

Allerdings ist zu beachten, dass das Gesetz ab dem 1. Januar 2018 förmliche Zustellungen gegen Empfangsbekenntnis in EGVP-Adresse nicht mehr vorsieht. Rechtlich vorgesehen und faktisch möglich ist aber dann eine Zustellung in ein beBPo, ein beN oder ein De-Mail – Postfach.

Für die Rechtsanwaltschaft besteht nun das kafkaeske Problem, dass das Gesetz sie in § 174 Abs. 3 Satz 3 ZPO verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für Zustellungen bereit zu halten. Dieser Verpflichtung wollten (sollten?) sie ja mit dem beA nachkommen. Möglicherweise wird nun die ungeliebte De-Mail für Rechtsanwälte, die dieser Pflicht nachkommen oder auch einfach nur faktisch weiter am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen wollen, der einzige kurzfristig realisierbare Ausweg. Für due Justiz stellt die Nutzung der De-Mail kein technisches Problem dar – sie kann De-Mail – Postfächer aus ihrem EGVP-EGVP-System heraus über ein Gateway adressieren und ist so auch selbst ohne Weiteres erreichbar.

 

Autor: Prof. Dr. Henning Müller

Direktor des Sozialgerichts

2 Gedanken zu „Sicherheitsprobleme: beA offline“

  1. #ichmöchtedasnicht

    Bis Mitte Februar sind wir noch über die Nutzung unseres EGVP-Postfachs erreichbar. Wir sollten uns stark machen, dass das auch darüber hinaus möglich sein wird.

    Kurzfristig De-Mail_Empfangsbereitschaft herzustellen, ist nicht möglich. Für das ‚richtiger‘ De-Mail-Postfach brauche ich auch eine Authentifizierung. Von jetzt auf gleich nicht möglich.

Schreibe einen Kommentar