Version 9.0 des Aktenviewers ist fertig. Alle bereits registrierten Benutzer erhalten in den nächsten Tagen eine Updatebenachrichtigung mit dem Downloadlink. Der neue xJustiz-Viewer unterstützt bereits die xJustiz-Version 4.0 (gültig ab 30. April 2027).
Der xJustiz-Viewer in der Version 9.0 enthält folgende Erweiterungen:
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- Unterstützung der xJustiz Version 4.0 (gültig ab 30.04.2027)
- Neuer Menüeintrag: Zuletzt geöffnete Dateien: Zeigt die letzten 5 Akten an, die bearbeitet wurden
- Umstellung auf neue Systembibliotheken
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Seit Version 4 des xJustiz-Viewers haben wir uns dazu entschlossen, nur noch denjenigen das Update bzw. das Programm zur Verfügung zu stellen die bisher eine Spende geleistet haben oder durch anwaltliche Versicherung erklären in den nächsten Tagen eine Spende zu leisten. Updates werden ohne Auflagen/Kosten zur Verfügung gestellt.
Hintergrund:
Immer mehr Behörden, bspw. die Bundesagentur für Arbeit (BA) einschließlich der Jobcenter als Gemeinsame Einrichtungen (also die gesamten Rechtskreise SGB II und SGB III) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) übermitteln ihre elektronische Behördenakten als Einzel-PDF – Dateien, deren Kontext durch einen sog. xJustiz-Datensatz hergestellt wird. Für deren Anzeige wird daher ein xJustiz-Viewer benötigt.
Form der elektronischen Behördenakten
Die Vorlage der Verwaltungsakten erfolgt nicht lediglich in Form einer Anlage zu einem (vorbereitenden) Schriftsatz. Es handelt sich vielmehr um einen dem Beweisrecht zuzuordnen prozessualen Vorgang, der Teil der Amtsermittlungspflicht des Vorsitzenden bzw. des Berichterstatters ist, wie die systematische Stellung der Regelungen zeigt (§ 104 SGG, § 99 VwGO, § 89 FGO). Mögliche Dateiformate vorzulegender elektronischer Verwaltungsakten sind daher nicht auf die zulässigen Formate der ERV-Rechtsverordnung beschränkt. Die Behörden bestimmen die Form ihrer Aktenführung selbst.
Elektronischer Rechtsverkehr mit Behörden
Die Eröffnung eines besonderen elektronischen Behördenpostfachs (beBPo) schafft einen elektronischen Zugang gem. § 3a Abs. 1 VwVfG bzw. § 36a SGB I, der auch für das Verwaltungsverfahren genutzt werden kann. Das beBPo lässt sich mittels eines EGVP-Clients oder dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) ab der Eröffnung adressieren.
ACHTUNG: Im Verwaltungsverfahren gelten andere Formvorschriften als im elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz. Die ERVV gilt im Verwaltungsverfahren nicht.
Der xJustiz-Viewer ist eine Nothilfe für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die in der anwaltlichen Praxis mit den oben genannten Behördenakten umgehen müssen. Er wird (nur) gegen eine Spende an den Deutschen Kinderschutzbund abgegeben (siehe oben).