Viewer für xJustiz-Akten

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) übermitteln ihre elektronische Behördenakten als Einzel-PDF – Dateien, deren Kontext durch einen sog. xJustiz-Datensatz hergestellt wird. Für deren Anzeige wird daher ein xJustiz-Viewer benötigt.

Der Downloadlink für einen solchen (kostenlosen) xJustiz-Viewer kann von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die mit entsprechenden Behördenakten umzugehen haben unter

info@ervjustiz.de

bei dem Entwickler Herrn Uwe Möller angefordert werden.

Diese Version ist eine komplette Installationsversion und benötigt Windows und eine aktuelle Version des .NET Frameworks.

Für kleinere(!) Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Mailadresse info@ervjustiz.de zur Verfügung. Ein umfangreicher Support kann leider nicht geleistet werden.

Wir bitten Sie den Downloadlink nicht weiter zu geben.

Die Darstellung kann mit einem xJustiz-Viewer erfolgen, den unser Autor Uwe Möller in einem Webinar vorstellt: www.eureka-fach.de/webinar/xjustiz.mp4

Eine Anleitung zu dem vorgestellten xJustiz-Viewer ist Teil der 5. Aufl. des eJustice-Praxishandbuchs.

Hier direkt beim Verlag bestellen!

– Wer lieber die kleine Buchhandlung vor Ort unterstützt kann bspw. hier (versandkostenfrei bei der Buchhandlung Schlapp in Bensheim) einkaufen oder

– bei Amazon: hier.

Form der elektronischen Behördenakten

Die Vorlage der Verwaltungsakten erfolgt nicht lediglich in Form einer Anlage zu einem (vorbereitenden) Schriftsatz. Es handelt sich vielmehr um einen dem Beweisrecht zuzuordnen prozessualen Vorgang, der Teil der Amtsermittlungspflicht des Vorsitzenden bzw. des Berichterstatters ist, wie die systematische Stellung der Regelungen zeigt (§ 104 SGG, § 99 VwGO, § 89 FGO). Mögliche Dateiformate vorzulegender elektronischer Verwaltungsakten sind daher nicht auf die zulässigen Formate der ERV-Rechtsverordnung beschränkt. Die Behörden bestimmen die Form ihrer Aktenführung selbst.

Elektronischer Rechtsverkehr mit Behörden

Die Eröffnung eines besonderen elektronischen Behördenpostfachs (beBPo) schafft einen elektronischen Zugang gem. § 3a Abs. 1 VwVfG bzw. § 36a SGB I, der auch für das Verwaltungsverfahren genutzt werden kann. Das beBPo lässt sich mittels eines EGVP-Clients oder dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) ab der Eröffnung adressieren.

ACHTUNG: Im Verwaltungsverfahren gelten andere Formvorschriften als im elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz. Insbesondere ist gem. § 3a Abs. 2 VwVfG / § 36a Abs. 2 SGB I grundsätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur zur Schriftformwahrung erforderlich. Die ERVV gilt im Verwaltungsverfahren nicht.


Der xJustiz-Viewer ist eine kostenfreie Nothilfe für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die in der anwaltlichen Praxis mit den oben genannten Behördenakten umgehen müssen.

Aufgrund mittlerweile vermehrter Anfragen folgende ergänzende Klarstellung:

Der Viewer ist insbesondere keine gleichartige Nothilfe für die Hersteller von Kanzleisoftware und wird daher grundsätzlich nicht an diese weitergeben. Der xJustiz-Viewer ist ausschließlich ein Non-Profit – Produkt. Evtl. wäre eine Zurverfügungstellung aber gegen eine Spende an eine wohltätige Organisation im Einzelfall denkbar – diesbezüglich kann zu dem Entwickler des xJustiz-Viewers unter info@ervjustiz.de Kontakt aufgenommen werden.

Autor: Prof. Dr. Henning Müller

Direktor des Sozialgerichts