Elektronische Gerichtsakte: Akteneinsicht in xJustiz-Akten

Ab dem 1.1.2026 arbeiten fast alle deutschen Gerichte und Staatsanwaltschaften nur noch mit elektronischen Gerichtsakten. Akteneinsicht wird von diesen Gerichten zumeist im sog. xJustiz-Standard erteilt, d.h. in Form von Einzeldokumenten mit einem beschreibenden xJustiz-Datensatz im XML-Format. Zur Darstellung wird ein sog. xJustiz-Viewer benötigt. Dieser kann wie folgt bezogen werden:

Senden Sie uns einfach eine Mail an info@ervjustiz.de. Die Übersendung des Viewers erfolgt dann wie immer mit der Bitte (als kleines Dankeschön für die vielen Vorteile des Programms) eine Spende an den Deutschen Kinderschutzbund Pforzheim Enzkreis zu leisten.

Da in der Vergangenheit die Spendenbitte noch nicht sehr gut angenommen worden ist, haben wir uns seit Version 4 des xJustiz-Viewers dazu entschlossen, nur noch denjenigen das Update bzw. das Programm zur Verfügung zu stellen die bisher eine Spende geleistet haben oder durch anwaltliche Versicherung erklären in den nächsten Tagen eine Spende zu leisten. Updates werden ohne Auflagen/Kosten zur Verfügung gestellt.

Hintergrund:

Die Vorlage von Gerichts- und Behördenakten ist ein dem Beweisrecht zuzuordnen prozessualer Vorgang. Mögliche Dateiformate sind daher nicht auf die zulässigen Formate der ERV-Rechtsverordnung beschränkt. Vielmehr gilt der beweisrechtlich „Grundsatz der Formattreue“. Akteneinsicht sollte deshalb grundsätzlich, mindestens in Zweifelsfällen, in „das Original“ der Akte genommen werden. Gemeint ist damit das unveränderte Dateiformat, nicht die – bspw. durch das bundesweite Akteneinsichtsportal – auch bereitgestellte Gesamt-PDF – Datei, die lediglich ein „Repräsentat“ der Akte darstellt.

Hierzu erscheint demnächst noch ein Beitrag in der Neuen Juristischen Wochenschrift!

Autor: Prof. Dr. Henning Müller

Direktor des Sozialgerichts