xJustiz-Viewer: Neue Version, neue Features

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) übermitteln ihre elektronische Behördenakten als Einzel-PDF – Dateien, deren Kontext durch einen sog. xJustiz-Datensatz hergestellt wird. Für deren Anzeige wird daher ein xJustiz-Viewer benötigt. Der kostenfreie xJustiz-Viewer ist nun in einer neuen Version verfügbar. Mit praktischen neuen Funktionen.

Update 9.10.2021: Neue xJustiz-Version – neuer Viewer erforderlich

Ab 1. November 2021 werden Nachrichten (und somit auch Akten) nur noch mit der dann gültigen Version 3.2.1 des XJustiz Datensatzes verschickt. Diese hat sich wesentlich gegenüber der bisherigen im Aufbau geändert. Die mit diesem Datensatz verschickten Akten können mit der Ihnen überlassenen Version des Viewers nicht mehr eingelesen werden.

unter

info@ervjustiz.de

kann deshalb der neue xJustiz-Viewer angefordert werden. Diese Version kann sowohl mit Akten in der Version 2.4 wie auch mit Akten in der Version 3.2.1 umgehen.

Neue Funktionen

Folgende Erweiterungen enthält diese Version:

    1. Öffnen von ZIP Dateien:
      Nachdem Sie aus Ihrem beA eine oder mehrere Nachrichten gepackt heruntergeladen haben, können Sie nun mit dieser Funktion alle ZIP-dateien markieren und öffnen. Das Programm entpackt nun die gesamte Übersendung in ein(!) Verzeichnis und öffnet die Akte. Nachdem die Nachrichten einmal entpackt wurden, können Sie danach jederzeit nun die Akte im neuen Verzeichnis öffnen.
    2. OCR auf Akte:
      Insbesondere bei Akten der BA/jobcenter sind viele der einzelnen Dokumente nicht texterkannt. Dieses können Sie nun mit der neuen Funktion nachholen. Das Programm schaut sich nun alle Dateien der Akte an und behandelt die (und nur die) mit OCR, die noch nicht texterkannt sind.

Der Downloadlink für einen solchen (kostenlosen) xJustiz-Viewer kann von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die mit entsprechenden Behördenakten umzugehen haben unter

info@ervjustiz.de

bei dem Entwickler Herrn Uwe Möller angefordert werden.

Diese Version ist eine komplette Installationsversion und benötigt Windows und eine aktuelle Version des .NET Frameworks.

Für kleinere(!) Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Mailadresse info@ervjustiz.de zur Verfügung. Ein umfangreicher Support kann leider nicht geleistet werden.

Wir bitten Sie den Downloadlink nicht weiter zu geben.

Eine Anleitung zu dem vorgestellten xJustiz-Viewer ist Teil der 5. Aufl. des eJustice-Praxishandbuchs.

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– Wer lieber die kleine Buchhandlung vor Ort unterstützt kann bspw. hier (versandkostenfrei bei der Buchhandlung Schlapp in Bensheim) einkaufen oder

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Form der elektronischen Behördenakten

Die Vorlage der Verwaltungsakten erfolgt nicht lediglich in Form einer Anlage zu einem (vorbereitenden) Schriftsatz. Es handelt sich vielmehr um einen dem Beweisrecht zuzuordnen prozessualen Vorgang, der Teil der Amtsermittlungspflicht des Vorsitzenden bzw. des Berichterstatters ist, wie die systematische Stellung der Regelungen zeigt (§ 104 SGG, § 99 VwGO, § 89 FGO). Mögliche Dateiformate vorzulegender elektronischer Verwaltungsakten sind daher nicht auf die zulässigen Formate der ERV-Rechtsverordnung beschränkt. Die Behörden bestimmen die Form ihrer Aktenführung selbst.

Elektronischer Rechtsverkehr mit Behörden

Die Eröffnung eines besonderen elektronischen Behördenpostfachs (beBPo) schafft einen elektronischen Zugang gem. § 3a Abs. 1 VwVfG bzw. § 36a SGB I, der auch für das Verwaltungsverfahren genutzt werden kann. Das beBPo lässt sich mittels eines EGVP-Clients oder dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) ab der Eröffnung adressieren.

ACHTUNG: Im Verwaltungsverfahren gelten andere Formvorschriften als im elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz. Insbesondere ist gem. § 3a Abs. 2 VwVfG / § 36a Abs. 2 SGB I grundsätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur zur Schriftformwahrung erforderlich. Die ERVV gilt im Verwaltungsverfahren nicht.


Der xJustiz-Viewer ist eine kostenfreie Nothilfe für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die in der anwaltlichen Praxis mit den oben genannten Behördenakten umgehen müssen.

Aufgrund mittlerweile vermehrter Anfragen folgende ergänzende Klarstellung:

Der Viewer ist insbesondere keine gleichartige Nothilfe für die Hersteller von Kanzleisoftware und wird daher grundsätzlich nicht an diese weitergeben. Der xJustiz-Viewer ist ausschließlich ein Non-Profit – Produkt. Evtl. wäre eine Zurverfügungstellung aber gegen eine Spende an eine wohltätige Organisation im Einzelfall denkbar – diesbezüglich kann zu dem Entwickler des xJustiz-Viewers unter info@ervjustiz.de Kontakt aufgenommen werden.

Autor: Prof. Dr. Henning Müller

Direktor des Sozialgerichts