„Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig…“
Die eAkte kommt – heißt es nun auch Abschied nehmen von alten Gewohnheiten?
Unter diesem Titel ist im Heft März 2017 von „betrifft Justiz“ ein neuer Beitrag erschienen (S. 22 ff.):
„Viel wird bereits über die elektronische Gerichtsakte geschrieben, einige Wenige benutzen sie bereits, Berichte über sie füllen Tagungs- und Fortbildungsprogramme sowie Fachzeitschriften – zwischen Euphorie und Weltuntergangsszenario ist klar: Die eAkte soll die tradierte Papierakte ablösen und gleichzeitig ein ähnlich komfortables Arbeiten ermöglichen. Letzteres wird oft bezweifelt, weil es an der gewohnten Haptik fehle und eine Ermüdung der Augen zu befürchten sei. Einigkeit besteht, dass die eAkte Mehrwerte bringen soll und – das scheint fast ein Zauberwort zu sein – sie „ergonomisch“ wird. Egal, ob man diese elektronische Akte mit Justizfachverfahren nutzt, die sie heute schon ermöglichen, bspw. EUREKA-Fach oder Winsolvenz, oder, ob man auf ihre zweckmäßige Umsetzung in den „neuen“ Entwicklungsverbünden, dem e2-Verbund, der Plattform eIP oder der „E-Akte als Service“, hofft[1]: Es wäre unrealistisch zu meinen, dass sich die Arbeit durch diese eAkte nicht ändern wird. Unabhängig von der Art und Güte der technischen und organisatorischen Umsetzung[2], wird die Einführung der eAkte auch bedeuten, von bisherigen Gewohnheiten Abschied zu nehmen. Damit niemand behaupten kann, nicht vorgewarnt gewesen zu sein, seien im Folgenden – schlaglichtartig – einige Aspekte näher beleuchtet……….“