Wie kommt die eBehördenakte ins Gericht?

Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Fachgerichte ist schwerpunktmäßig die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns einer Behörde. Wesentliches (Beweis-)Mittel hierbei ist die regelmäßig vom Gericht beizuziehende behördliche Verwaltungsakte. Rechtsgrundlage für die Anforderung der Behördenakte sind § 104 Sätze 5 und 6 SGG, § 99 VwGO und § 89 FGO. Im Unterschied zu § 104 SGG sehen die Regelungen der anderen öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten jedoch nicht die Möglichkeit vor, anstelle der Originalverwaltungsakte lediglich eine beglaubigte Abschrift vorzulegen. Die Begriffe sind bei elektronischer Aktenführung zwar ohnehin anachronistisch. Sie sind aber wie folgt zu übersetzen: Wird die Akte in Papierform geführt, ist auch die papierene Akte das Original. Wird die Akte aber in elektronischer Form durch die Verwaltung geführt, sind das Original die elektronischen Dateien in der Form, wie sie in der Behörde genutzt werden. Fraglich ist jedoch, wie diese Akte in das Gericht kommt.

„Wie kommt die eBehördenakte ins Gericht?“ weiterlesen

Keine Zweifel an behördlicher eAkte beim OVG NRW

Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist bei zahlreichen Behörden bereits heute Realität und schreitet weiter fort. Bürger, Prozessvertreter und auch die öffentlich-rechtlichen Fachgerichte müssen sich auf die damit verbundenen Veränderungen einstellen. Elektronische Verwaltungsakten werden vermehrt Gegenstand von Prozessen – zumeist als beigezogene Behördenakten gem. § 99 VwGO, § 104 S. 5, 6 SGG oder – wie hier in einem Beschluss des OVG NRW vom 17. Dezember 2018 – 1 A 203/17 – als eigentlicher Streitgegenstand. Fast immer im Fokus des Streits ist die Skepsis bezüglich der Vollständigkeit der elektronischen Akten.

„Keine Zweifel an behördlicher eAkte beim OVG NRW“ weiterlesen

SG Konstanz: Die eAkte verletzt den Bürger nicht in seinen Rechten

Im Rahmen eines gerichtlichen Eilverfahrens hatte sich das Sozialgericht Konstanz in einem Beschluss vom 27. Februar 2018 – S 11 AS 409/18 ER damit auseinanderzusetzen, ob der Bürger einen Anspruch darauf hat, dass die ihn betreffende Akte nicht als elektronische Akte geführt wird. Das SG Konstanz gab der Behörde recht. Die Einführung des eAkte verletze den Bürger nicht in seinen Rechten.

„SG Konstanz: Die eAkte verletzt den Bürger nicht in seinen Rechten“ weiterlesen

§ 3a VwVfG – elektronischer Rechtsverkehr geht auch mit Behörden

§ 2 Abs. 1 EGovG schafft das Freiwilligkeitsprinzip für die Eröffnung der elektronischen Kommunikation von Seiten der Behörden ab. Diese sind nun grundsätzlich „verpflichtet, auch einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente, auch soweit sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, zu eröffnen“.[1] Nur für den Bürger verbleibt es bei der bloß freiwilligen Zugangseröffnung im Sinne des § 3a Abs. 1 VwVfG.

„§ 3a VwVfG – elektronischer Rechtsverkehr geht auch mit Behörden“ weiterlesen

Alles PDF, oder was? Behörden bestimmen das Dateiformat ihrer eAkte selbst!

Die Vorlage der Verwaltungsakten erfolgt nicht lediglich in Form einer Anlage zu einem (vorbereitenden) Schriftsatz. Es handelt sich vielmehr um einen dem Beweisrecht zuzuordnen prozessualen Vorgang, der Teil der Amtsermittlungspflicht des Vorsitzenden bzw. des Berichterstatters ist, wie die systematische Stellung der Regelungen zeigt. Mögliche Dateiformate vorzulegender elektronischer Verwaltungsakten sind daher nicht auf die zulässigen Formate der ERV-Rechtsverordnung beschränkt.

„Alles PDF, oder was? Behörden bestimmen das Dateiformat ihrer eAkte selbst!“ weiterlesen

Behördenakten vor Gericht: Kein Anspruch mehr auf Papier

In den öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, ist die Behördenakten, die das Gericht routinemäßig beizieht, oft wichtiger für den Streitentscheid, als der Inhalt der Gerichtsakte. Ist der elektronische Rechtsverkehr zum anfordernden Gericht  eröffnet, besteht kein Anspruch des Gerichts mehr auf Vorlage einer Papierverwaltungsakte, wenn die Behördenakte elektronisch geführt wird; auch dann nicht, wenn das Gericht selbst noch keine elektronische Gerichtsakte führt.

„Behördenakten vor Gericht: Kein Anspruch mehr auf Papier“ weiterlesen

VG Wiesbaden zweifelt an Aktenführung des Bundeskriminalamts

In seinem Urteil vom 28. Dezember 2016 – 6 K 332/16.WI hat das VG Wiesbaden erneut die Aktenführung einer Behörde gerügt. Bislang war vor allem die elektronische Akte des BAMF im Fadenkreuz des Gerichts – dies klingt explizit in einigen Absätzen der Urteilsbegründung an. Im Kern spricht das Gericht aber einige wichtige Aspekte der elektronischen Aktenführung an. „VG Wiesbaden zweifelt an Aktenführung des Bundeskriminalamts“ weiterlesen