Und manchmal vergisst das Internet doch: Elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten zum Abruf

Mit Einwilligung des Beteiligten kann ein elektronischer Verwaltungsakt dadurch bekannt gegeben werden, dass er vom Beteiligten oder von seinem Bevollmächtigten über öffentlich zugängliche Netze abgerufen wird, § 41 VwVfG. Das VG Lüneburg hatte sich in einem Urteil vom 24. November 2016 – 6 A 182/15 – damit zu beschäftigen, wie eine Veröffentlichungsplattform ausgestaltet sein muss. „Und manchmal vergisst das Internet doch: Elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten zum Abruf“ weiterlesen

Sorry we’re closed: Rückmeldungen zum ERV nur innerhalb der Dienstzeiten

Der elektronische Rechtsverkehr beschleunigt den Schriftwechsel zwischen Gerichten und Verfahrensbeteiligten immens. Rechtsschutz „rund um die Uhr“ ist damit aber nicht verbunden. Auch in digitaler Form können richterliche Hinweise oder Rückmeldungen der Justizverwaltung nur während der Dienstzeiten erwartet werden.

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beA auch für die Zustellung von Anwalt zu Anwalt nutzbar

Das beA kann auch für die Zustellung von Anwalt zu Anwalt genutzt werden. Die Vorteile sowohl für den Absender als auch für den Zustellungsempfänger liegen auf der Hand: Das Dokument liegt unmittelbar in elektronischer Form vor und kann entsprechend weiterbearbeitet oder auch weitergereicht werden. Die Zustellung erfolgt – wie immer im elektronischen Rechtsverkehr – aber nur gegen EB. „beA auch für die Zustellung von Anwalt zu Anwalt nutzbar“ weiterlesen

VG Wiesbaden zweifelt an Aktenführung des Bundeskriminalamts

In seinem Urteil vom 28. Dezember 2016 – 6 K 332/16.WI hat das VG Wiesbaden erneut die Aktenführung einer Behörde gerügt. Bislang war vor allem die elektronische Akte des BAMF im Fadenkreuz des Gerichts – dies klingt explizit in einigen Absätzen der Urteilsbegründung an. Im Kern spricht das Gericht aber einige wichtige Aspekte der elektronischen Aktenführung an. „VG Wiesbaden zweifelt an Aktenführung des Bundeskriminalamts“ weiterlesen

Entgegen der BGH-Rechtsprechung: Kein ERV light beim BSG

Das Bundessozialgericht (BSG) hat nun die Entscheidungsgründe zu seinem Urteil vom 12. Oktober 2016 in der Sache B 4 AS 1/16 R veröffentlicht und stellt sich daran der Rechtsprechung der übrigen Bundesgerichte, insbesondere des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Heilung von Mängeln in der elektronischen Form gem. §§ 130a ZPO u.ä. durch den Ausdruck im Gericht entgegen. „Entgegen der BGH-Rechtsprechung: Kein ERV light beim BSG“ weiterlesen

beA und Schriftformwahrung – Vorsicht mit der Übergangsregelung

Ein Clou des beA ist, dass bei der Übermittlung über diesen „exklusiven“ Kanal auf die Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur verzichtet werden kann. Die Schriftform wird bereits gewahrt, wenn der Schriftsatz eine einfache Signatur (d.h. die Wiedergabe des Namens) trägt und von dem Rechtsanwalt selbst über das beA übermittelt wird. Aber Vorsicht: Diese Formerleichterung gilt erst ab 1. Januar 2018.

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eAkte und Textverständnis – über das Lesen am Bildschirm.

Abzulehnen wäre die digitale Revolution des juristischen Arbeitsplatzes, wenn es gerade die Spezifika der anspruchsvollen juristischen Fallbearbeitung sind, die Hindernisse für eine zielführende Arbeit am Bildschirm darstellen; wenn das Textverständnis, die inhaltliche Durchdringung von Schriftsätzen am Bildschirm leiden würden. Tatsächlich – und die Erkenntnis ist fast erschütternd – ist dies noch kaum erforscht.  „eAkte und Textverständnis – über das Lesen am Bildschirm.“ weiterlesen

Verfassungsrichter lesen keine E-Mails – zu Recht!

Immer wieder stolpert die Rechtsprechung über die neuen Formvorschriften des elektronischen Rechtsverkehrs und akzeptiert unsignierte Eingänge oder solche auf unzulässigen Übermittlungswegen (vgl. bspw. BGH, Beschluss vom 18. März 2015 – XII ZB 424/14). Dieses Vorgehen verkennt die Spezialität der „neuen Formvorschriften“ gegenüber der am Papier orientierten Schriftform. Erfrischend klar und knapp reagiert dagegen das Bundesverfassungsgericht auf eingehende E-Mails und (neuerdings) De-Mails: „Verfassungsrichter lesen keine E-Mails – zu Recht!“ weiterlesen

§ 27 RAVPV: Wer löscht hier wann?

Gem. § 27 der Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (RAVPV) gilt: Nachrichten dürfen frühestens 90 Tage nach ihrem Eingang automatisch in den Papierkorb des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs verschoben werden. Im Papierkorb befindliche Nachrichten dürfen frühestens nach 30 Tagen automatisch gelöscht werden. 
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Ein Neuzugang im Zustellungsrecht: Das elektronische Empfangsbekenntnis (eEB)

Die Form des Empfangsbekenntnisses im elektronischen Rechtsverkehr regelt § 174 Abs. 4 Satz 3 ZPO in der ab 1. Januar 2018 geltenden – erheblich von der früheren Formulierung abweichenden – Fassung:  Die Zustellung nach Absatz 3 wird durch ein elektronisches Empfangsbekenntnis nachgewiesen. § 174 Abs. 4 Satz 3 ZPO führt damit etwas völlig neues in das Zustellungsrecht ein: Das sog. eEB.  „Ein Neuzugang im Zustellungsrecht: Das elektronische Empfangsbekenntnis (eEB)“ weiterlesen