Sachverständige bald auch nur noch „mit Karte“ ans Gericht

Ziel des eJustice-Gesetzes ist es, die Kommunikation mit dem Gericht auf digitale Übermittlungskanäle umzulenken. Ausgerechnet ein – jedenfalls systematisch – aber eher gerichtsinterner Korrespondenzweg basiert fast immer noch vollständig auf der Briefpost: Der gerichtliche Sachverständige wird immer noch fast ausschließlich „analog“ erreicht. Ein Nachteil, denn seine Gutachten müssen dann eingescannt werden. „Sachverständige bald auch nur noch „mit Karte“ ans Gericht“ weiterlesen

beA: Passive Nutzungspflicht ab 1. Januar 2018 nun auch in der BRAO verankert.

Die bisher (nur) aus der Übergangsvorschrift des § 31 RAVPV zu entnehmende sog. passive Nutzungspflicht des beA, d.h. die Berechtigung initiativen elektronischen Rechtsverkehr unter Nutzung des beA zu führen, ist nun auch in § 31a BRAO formell gesetzlich geregelt. „beA: Passive Nutzungspflicht ab 1. Januar 2018 nun auch in der BRAO verankert.“ weiterlesen

Das Zustellungsrecht dient nicht der Sanktion von Nachlässigkeiten beim Empfang

In einem Beschluss vom 17. Februar 2017 – L 16 AS 859/16 B ER – hatte sich das Bayerische Landessozialgericht mit dem Zeitpunkt der Zustellung eines Beschluss per Telefax an ein (wohl) bei der Rücksendung des Empfangsbekenntnisses nachlässiges Jobcenter zu beschäftigen. In dieser Eilsache zog das Jobcenter den Kürzeren – ob zu Recht ist allerdings fraglich. „Das Zustellungsrecht dient nicht der Sanktion von Nachlässigkeiten beim Empfang“ weiterlesen

Und manchmal vergisst das Internet doch: Elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten zum Abruf

Mit Einwilligung des Beteiligten kann ein elektronischer Verwaltungsakt dadurch bekannt gegeben werden, dass er vom Beteiligten oder von seinem Bevollmächtigten über öffentlich zugängliche Netze abgerufen wird, § 41 VwVfG. Das VG Lüneburg hatte sich in einem Urteil vom 24. November 2016 – 6 A 182/15 – damit zu beschäftigen, wie eine Veröffentlichungsplattform ausgestaltet sein muss. „Und manchmal vergisst das Internet doch: Elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten zum Abruf“ weiterlesen

Sorry we’re closed: Rückmeldungen zum ERV nur innerhalb der Dienstzeiten

Der elektronische Rechtsverkehr beschleunigt den Schriftwechsel zwischen Gerichten und Verfahrensbeteiligten immens. Rechtsschutz „rund um die Uhr“ ist damit aber nicht verbunden. Auch in digitaler Form können richterliche Hinweise oder Rückmeldungen der Justizverwaltung nur während der Dienstzeiten erwartet werden.

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beA auch für die Zustellung von Anwalt zu Anwalt nutzbar

Das beA kann auch für die Zustellung von Anwalt zu Anwalt genutzt werden. Die Vorteile sowohl für den Absender als auch für den Zustellungsempfänger liegen auf der Hand: Das Dokument liegt unmittelbar in elektronischer Form vor und kann entsprechend weiterbearbeitet oder auch weitergereicht werden. Die Zustellung erfolgt – wie immer im elektronischen Rechtsverkehr – aber nur gegen EB. „beA auch für die Zustellung von Anwalt zu Anwalt nutzbar“ weiterlesen

VG Wiesbaden zweifelt an Aktenführung des Bundeskriminalamts

In seinem Urteil vom 28. Dezember 2016 – 6 K 332/16.WI hat das VG Wiesbaden erneut die Aktenführung einer Behörde gerügt. Bislang war vor allem die elektronische Akte des BAMF im Fadenkreuz des Gerichts – dies klingt explizit in einigen Absätzen der Urteilsbegründung an. Im Kern spricht das Gericht aber einige wichtige Aspekte der elektronischen Aktenführung an. „VG Wiesbaden zweifelt an Aktenführung des Bundeskriminalamts“ weiterlesen

Entgegen der BGH-Rechtsprechung: Kein ERV light beim BSG

Das Bundessozialgericht (BSG) hat nun die Entscheidungsgründe zu seinem Urteil vom 12. Oktober 2016 in der Sache B 4 AS 1/16 R veröffentlicht und stellt sich daran der Rechtsprechung der übrigen Bundesgerichte, insbesondere des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Heilung von Mängeln in der elektronischen Form gem. §§ 130a ZPO u.ä. durch den Ausdruck im Gericht entgegen. „Entgegen der BGH-Rechtsprechung: Kein ERV light beim BSG“ weiterlesen

beA und Schriftformwahrung – Vorsicht mit der Übergangsregelung

Ein Clou des beA ist, dass bei der Übermittlung über diesen „exklusiven“ Kanal auf die Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur verzichtet werden kann. Die Schriftform wird bereits gewahrt, wenn der Schriftsatz eine einfache Signatur (d.h. die Wiedergabe des Namens) trägt und von dem Rechtsanwalt selbst über das beA übermittelt wird. Aber Vorsicht: Diese Formerleichterung gilt erst ab 1. Januar 2018.

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eAkte und Textverständnis – über das Lesen am Bildschirm.

Abzulehnen wäre die digitale Revolution des juristischen Arbeitsplatzes, wenn es gerade die Spezifika der anspruchsvollen juristischen Fallbearbeitung sind, die Hindernisse für eine zielführende Arbeit am Bildschirm darstellen; wenn das Textverständnis, die inhaltliche Durchdringung von Schriftsätzen am Bildschirm leiden würden. Tatsächlich – und die Erkenntnis ist fast erschütternd – ist dies noch kaum erforscht.  „eAkte und Textverständnis – über das Lesen am Bildschirm.“ weiterlesen