Sozialgericht Berlin ruft Rechtsanwälte zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr auf

In einer Pressemitteilung vom 10. August 2017 hat das größte deutsche Sozialgericht, das SG Berlin, die Rechtsanwaltschaft zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr aufgefordert. Alle Kammern des SG Berlin seien bereit elektronische Post zu empfangen und zu versenden, viel zu wenige Rechtsanwälte aber seien Teilnehmer im elektronischen Rechtsverkehr – obschon die Pflicht zur Teilnahme vor der Tür stehe.

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Justiz stellt kostenlos Software zur Erzeugung eines eEB zur Verfügung

Die Justiz wird eine Softwareanwendung zur Erzeugung des elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB) kostenlos zur Verfügung stellen. Dies ist wesentlich, um auch in Zukunft auf sicheren Übermittlungswegen, die nicht bereits von sich aus in der Lage sind, ein eEB zu erstellen (wie dies bspw. das beA kann) Zustellungen empfangen zu können. „Justiz stellt kostenlos Software zur Erzeugung eines eEB zur Verfügung“ weiterlesen

Das elektronische Empfangsbekenntnis (eEB): So sieht es aus!

Gem. § 174 Abs. 4 Satz 3 – 5 ZPO dient dem Nachweis der Zustellung auf elektronischem Wege ab dem 1. Januar 2018 das elektronische Empfangsbekenntnis (eEB). Es ist vom Zustellungsempfänger in strukturierter maschinenlesbarer Form zu übermitteln. Hierfür ist ein vom Gericht mit der Zustellung zur Verfügung gestellter strukturierter Datensatz zu nutzen. Den Aufbau dieses Datensatzes, das sog. Schema, gibt das xJustiz-Fachmodul XJustiz.EBB vor, das im folgenden näher vorgestellt wird. Erste Justizfachverfahren – bspw. das Fachverfahren für die Fachgerichte, EUREKA-Fach – sind nun in der Lage, diesen Datensatz zu erzeugen.

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Jetzt ist es Gesetz: Die elektronische Gerichtsakte kommt!

Spätestens zum 1. Januar 2026 wird in allen Gerichtszweigen die elektronische Gerichtsakte eingeführt. Die bisher freiwillige und kaum umgesetzte Möglichkeit zur Einführung der eAkte ist nun verpflichtend. Dies bestimmt das „Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs“, das am 5. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist (BGBl. 2017 I 2208). „Jetzt ist es Gesetz: Die elektronische Gerichtsakte kommt!“ weiterlesen

Die BRAK informiert: beA-Karte unbedingt bis zum 30. September 2017 bestellen!

Die BRAK informiert:

Ab dem 01.01.2018 gilt die passive Nutzungspflicht für das beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach). Spätestens dann sollte man also mit beA-Karte und Kartenleser ausgerüstet sein und sich erstregistriert haben.

Die BNotK weist darauf hin, dass sie für beA-Karten, die nach dem 30.9.2017 bei ihr (unter https://bea.bnotk.de/) bestellt werden, nicht sicherstellen kann, dass diese rechtzeitig vor dem 01.01.2018 ausgeliefert werden (vgl. auch beA-Newsletter 27/2017).

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Neu ab 1.1.2018: Sichere Übermittlungswege, „unsicheres“ EGVP

§ 130a Abs. 4 ZPO führt ab dem 1. Januar 2018 den Rechtsbegriff des „sicheren Übermittlungswegs“ ein. Das Adjektiv „sicher“ beschreibt insoweit nicht eine technische Sicherheit bspw. gegenüber Angriffen Dritter oder eine besondere Ausfallsicherheit, sondern beschreibt die durch den Übertragungsweg gegebene Authentifizierung des Absenders der Nachricht. Da schon der Übertragungsweg hinreichende Auskunft über die Identität des Absenders und des Nachrichtenurhebers gibt, kann bei der Nutzung eines sicheren Übermittlungswegs deshalb konsequenterweise auf die qualifizierte elektronische Signatur verzichtet werden.  „Neu ab 1.1.2018: Sichere Übermittlungswege, „unsicheres“ EGVP“ weiterlesen

Sachverständige bald auch nur noch „mit Karte“ ans Gericht

Ziel des eJustice-Gesetzes ist es, die Kommunikation mit dem Gericht auf digitale Übermittlungskanäle umzulenken. Ausgerechnet ein – jedenfalls systematisch – aber eher gerichtsinterner Korrespondenzweg basiert fast immer noch vollständig auf der Briefpost: Der gerichtliche Sachverständige wird immer noch fast ausschließlich „analog“ erreicht. Ein Nachteil, denn seine Gutachten müssen dann eingescannt werden. „Sachverständige bald auch nur noch „mit Karte“ ans Gericht“ weiterlesen

beA: Passive Nutzungspflicht ab 1. Januar 2018 nun auch in der BRAO verankert.

Die bisher (nur) aus der Übergangsvorschrift des § 31 RAVPV zu entnehmende sog. passive Nutzungspflicht des beA, d.h. die Berechtigung initiativen elektronischen Rechtsverkehr unter Nutzung des beA zu führen, ist nun auch in § 31a BRAO formell gesetzlich geregelt. „beA: Passive Nutzungspflicht ab 1. Januar 2018 nun auch in der BRAO verankert.“ weiterlesen

Das Zustellungsrecht dient nicht der Sanktion von Nachlässigkeiten beim Empfang

In einem Beschluss vom 17. Februar 2017 – L 16 AS 859/16 B ER – hatte sich das Bayerische Landessozialgericht mit dem Zeitpunkt der Zustellung eines Beschluss per Telefax an ein (wohl) bei der Rücksendung des Empfangsbekenntnisses nachlässiges Jobcenter zu beschäftigen. In dieser Eilsache zog das Jobcenter den Kürzeren – ob zu Recht ist allerdings fraglich. „Das Zustellungsrecht dient nicht der Sanktion von Nachlässigkeiten beim Empfang“ weiterlesen

Und manchmal vergisst das Internet doch: Elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten zum Abruf

Mit Einwilligung des Beteiligten kann ein elektronischer Verwaltungsakt dadurch bekannt gegeben werden, dass er vom Beteiligten oder von seinem Bevollmächtigten über öffentlich zugängliche Netze abgerufen wird, § 41 VwVfG. Das VG Lüneburg hatte sich in einem Urteil vom 24. November 2016 – 6 A 182/15 – damit zu beschäftigen, wie eine Veröffentlichungsplattform ausgestaltet sein muss. „Und manchmal vergisst das Internet doch: Elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten zum Abruf“ weiterlesen