VGH Mannheim und Signaturerfordernis: Im Zweifel für die Wiedereinsetzung

Im Verfahren 12 S 643/18 hatte sich der VGH Baden-Württemberg mit Beschluss vom 18. Juli 2018 ebenso wie das BSG und das OLG Brandenburg zuvor (dort jeweils mit Blick auf die sog. Containersignatur) zum Umgang mit unzureichend signierten elektronischen Posteingängen zu beschäftigen. Ähnlich wie das BSG ist der VGH Baden-Württemberg großzügig mit der Wiedereinsetzung.

„VGH Mannheim und Signaturerfordernis: Im Zweifel für die Wiedereinsetzung“ weiterlesen

SG Konstanz: Die eAkte verletzt den Bürger nicht in seinen Rechten

Im Rahmen eines gerichtlichen Eilverfahrens hatte sich das Sozialgericht Konstanz in einem Beschluss vom 27. Februar 2018 – S 11 AS 409/18 ER damit auseinanderzusetzen, ob der Bürger einen Anspruch darauf hat, dass die ihn betreffende Akte nicht als elektronische Akte geführt wird. Das SG Konstanz gab der Behörde recht. Die Einführung des eAkte verletze den Bürger nicht in seinen Rechten.

„SG Konstanz: Die eAkte verletzt den Bürger nicht in seinen Rechten“ weiterlesen

Nochmal zur Rechtsmittelbelehrung: Auch LAG Baden-Württemberg hält ERV-Belehrung für erforderlich.

Die Entscheidungen zur Notwendigkeit einer Belehrung über die Möglichkeiten des elektronischen Rechtsverkehrs in behördlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsbelehrungen mehren sich. In einem Beschluss vom 9. Mai 2018 hat sich nun auch das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (4 TaBV 7/17) zu Wort gemeldet. Es hält – entsprechend der auch hier vertretenen Ansicht – eine Rechtsmittelbelehrung ohne Hinweis auf den elektronischen Rechtsverkehr für fehlerhaft.

„Nochmal zur Rechtsmittelbelehrung: Auch LAG Baden-Württemberg hält ERV-Belehrung für erforderlich.“ weiterlesen

SG Darmstadt: Behörden-Rechtsbehelfsbelehrung darf nicht pauschal E-Mail ausschließen

Die im Privatleben so selbstverständliche „einfache“ E-Mail ist im elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten (zu Recht) geradezu verteufelt. Sie ist kein zugelassener Übermittlungsweg gem. § 130a ZPO und gilt als „offene Postkarte“ im ERV. In der Kommunikation zwischen Bürger und Behörde hat die E-Mail allerdings ihren festen Platz; jedenfalls dann, wenn die Behörde einen entsprechenden Zugang eröffnet hat. Gem. § 3a Abs. 1 VwVfG muss sie dann auch „einfache E-Mail“ akzeptieren. Formwahrend – bspw. für die Einlegung eines Widerspruchs – ist die E-Mail jedenfalls dann, wenn sie qualifiziert elektronisch signiert ist.

Die Behörde darf deshalb in ihrer Rechtsmittelbelehrung jedenfalls nicht die – ungeliebte – E-Mail gänzlich ausschließen. Dies hat nun auch das Sozialgericht Darmstadt entschieden (Beschluss vom 23.05.2018 – S 19 AS 309/18 ER – beck-online). Entsprechend hat auch das LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Mai 2018 – 4 TaBV 7/17, für gerichtliche Rechtsmittelbelehrungen entschieden.

„SG Darmstadt: Behörden-Rechtsbehelfsbelehrung darf nicht pauschal E-Mail ausschließen“ weiterlesen

Nicht verwirren lassen: Auch Computerfax ist kein elektronischer Rechtsverkehr

Digitalfax („Digifax“) bzw. Computerfax haben längst die klassischen Telefaxgeräte – vielleicht noch museumsreif mit Thermopapier – abgelöst. Im Grunde handelt es sich um eine Technik aus dem Zeitalter vor der Verbreitung des Internets. Im Büro- und Behördenalltag – erst recht in den deutschen Gerichten – ist das Telefax aber oft noch Mittel der Wahl, wo elektronischer Rechtsverkehr (noch) nicht zur Verfügung steht, Briefpost aber einfach zu lange braucht.

Nun darf sich der Rechtsanwender durch die Begriffe „digital“ oder „Computer“ nicht verwirren lassen. Ein im Faxprotokoll übersandtes Schriftstück wird auch unter Verwendung moderner Endgeräte gerade nicht im elektronischen Rechtsverkehr versandt. § 130a ZPO greift also nicht. Nach der weit überwiegenden Meinung ist auch ein Computerfax ein schriftliches Dokument.

„Nicht verwirren lassen: Auch Computerfax ist kein elektronischer Rechtsverkehr“ weiterlesen

BSG zur Container-Signatur: Sie ist unzulässig, Wiedereinsetzung denkbar!

Unter dem Aktenzeichen B 12 KR 26/18 B (Entscheidung um Volltext) hat das Bundessozialgericht in erfreulicher Klarheit gleich zu mehreren sehr praxisrelevanten und aktuellen Problemen des elektronischen Rechtsverkehrs nach Ausfall des beA Stellung bezogen. Es hält die Containersignatur für unzulässig. Eine Wiedereinsetzung ist grundsätzlich denkbar, allerdings handelt es sich nicht um einen Fall des § 65a Abs. 6 SGG (entspricht: § 130a Abs. 6 ZPO).

„BSG zur Container-Signatur: Sie ist unzulässig, Wiedereinsetzung denkbar!“ weiterlesen

ERV ohne beA: Eine Bestandsaufnahme im April 2018

April 2018: Der Plan der Justiz sah einen deutlichen Anstieg in der elektronischen Kommunikation vor. Der elektronische Postausgang zu den passiv nutzungsverpflichteten Rechtsanwälten sollte die Portokosten deutlich senken, gleichzeitig war davon auszugehen, dass das beA auch immer mehr aktive Nutzer finden würde, die durch den elektronischen Rechtsverkehr das Scanvolumen in den Gerichten zur Einführung elektronischer (Doppel-)Akten senken würden. Ein Quartal später ist klar: Es kam anders: Der elektronische Rechtsverkehr ist (noch) nicht auf der Überholspur. beA steht weiter nicht zur Verfügung. Tot ist die elektronische Kommunikation aber auch nicht. Wie aufrechte gallische Dörfer, verbleiben ERV-Alternativen und sie werden auch praktisch genutzt.

„ERV ohne beA: Eine Bestandsaufnahme im April 2018“ weiterlesen

Ausschluss der Containersignatur verfassungswidrig? Darauf sollten Sie sich nicht verlassen!

Zugegeben, dass die Gerichte nun – in Abkehr von der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung – bei der elektronischen Übermittlung (aus anderen als den sicheren Übermittlungswegen) nicht mehr nur zu prüfen haben, ob eine qualifizierte elektronische Signatur vorhanden und gültig ist, sondern auch, ob nicht eine gem. § 4 Abs. 2 ERVV ausgeschlossene Containersignatur vorliegt, mag für den einen oder anderen Richter lästig sein. Andererseits, lässt sich die Prüfung schematisch, anhand von Checklisten durchaus handhaben. Zudem verfolgte der Verordnungsgeber der ERVV mit dem Ausschluss der Container-Signatur einen durchaus legitimen Zweck. Doch genau diesen legitimen Zweck des § 4 Abs. 2 ERVV zieht das Brandenburgische Oberlandesgericht in einer Entscheidung vom 12. Januar 2018 (13 W 45/18 – Link zum Beschluss) nun in Zweifel. Um deshalb nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip zu verstoßen, müsse § 4 Abs. 2 ERVV einschränkend ausgelegt werden. Entsprechend hat am 10. Oktober 2018 auch das LSG Niedersachsen-Bremen entschieden (L 2 R 117/18) und sich damit gegen die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung des BSG und des BAG gestellt, die ihrerseits die Containersignatur als unzulässig und den Ausschluss als verfassungsgemäß erachtet haben.

„Ausschluss der Containersignatur verfassungswidrig? Darauf sollten Sie sich nicht verlassen!“ weiterlesen

§ 3a VwVfG – elektronischer Rechtsverkehr geht auch mit Behörden

§ 2 Abs. 1 EGovG schafft das Freiwilligkeitsprinzip für die Eröffnung der elektronischen Kommunikation von Seiten der Behörden ab. Diese sind nun grundsätzlich „verpflichtet, auch einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente, auch soweit sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, zu eröffnen“.[1] Nur für den Bürger verbleibt es bei der bloß freiwilligen Zugangseröffnung im Sinne des § 3a Abs. 1 VwVfG.

„§ 3a VwVfG – elektronischer Rechtsverkehr geht auch mit Behörden“ weiterlesen

Die Gretchenfrage der De-Mail: Umgang mit der nicht-absenderauthentifizierten De-Mail

„Wie hältst du´s mit der nicht-absenderauthentifizierten De-Mail?“ fragen sich derzeit die Gerichtsleitungen. Gem. § 4 Abs. 1 ERVV sind nur EGVP und die sicheren Übermittlungswege gem. § 130a Abs. 4 ZPO zugelassene elektronische Posteingangskanäle zu den Gerichten. Die De-Mail stellt aber nur einen sicheren Übermittlungsweg dar, wenn sie „absenderauthentifiziert“ versandt wurde. Fraglich ist nun der Umgang mit nicht-absenderauthentifizierten – „einfachen“ – De-Mails.

„Die Gretchenfrage der De-Mail: Umgang mit der nicht-absenderauthentifizierten De-Mail“ weiterlesen