Kurz vor Weihnachten war der Gesetzgeber im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs nochmals aktiv. Einige Neuerungen waren schon Gesetz, nur noch nicht in Kraft getreten. Zusätzlich verabschiedet und verkündet wurde kurz vor dem Jahreswechsel noch das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit.
Autor: Prof. Dr. Henning Müller
VG Osnabrück: Klageerhebung unter Nutzung des MJP eines Dritten unwirksam
Ein „Mein Justizpostfach“ (MJP)-Zugang für natürliche Personen ist personengebunden. Eine nicht qualifiziert elektronisch signierte Klageschrift kann über das MJP einer anderen natürlichen Person nicht wirksam eingereicht werden (VG Osnabrück, Gerichtsbescheid v. 15.12.2025 – 7 A 161/25 – im Volltext kostenpflichtig über Juris abrufbar).
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Ready or not: Pflicht zum digitalen Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG
Gem. § 10a Abs. 5 S. 1 BImSchG sind seit dem 21. November 2025 Genehmigungsverfahren gem. § 10a Abs. 1 BImSchG (d.h. insbesondere betreffend Anlagen zur Produktion von Elektrizität, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen – Erneuerbare Energieanlagen) digital durchzuführen. Das elektronische Verwaltungsverfahren wird als zwingend gesetzlich angeordnet. Und das, obwohl nicht alle Behörden hierauf hinreichend vorbereitet sind. Vor allem, weil im Immissionsschutzrecht
weitreichen ein Schriftformbedürfnis besteht.
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VGH Mannheim: MJP ist kein Dokumentenspeicher
„Mein Justizpostfach“ – kurz MJP – ist ein sicherer Übermittlungsweg, der auch Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, ohne qualifizierte elektronische Signatur bei Gerichten und Behörden schriftformbedürftige Anträge zu stellen, Rechtsbehelfe einzulegen oder Klagen zu erheben. Hierfür werden die bundID und die Identitätsfunktion des Personalausweises genutzt, um die Identität des Einreichers zu sichern. Das MJP ist indes nur ein Kommunikationskanal. Für die Datenhaltung im Verfahren ist es weder konzipiert, noch nutzbar. Hierüber musste auch der VGH Baden-Württemberg (v. 11.11.2025 – 14 S 1906/25) entscheiden und feststellen, dass die automatische Löschung von Nachrichten nach 90 Tagen rechtmäßig ist.
Elektronische Gerichtsakte: Akteneinsicht in xJustiz-Akten
Ab dem 1.1.2026 arbeiten fast alle deutschen Gerichte und Staatsanwaltschaften nur noch mit elektronischen Gerichtsakten. Akteneinsicht wird von diesen Gerichten zumeist im sog. xJustiz-Standard erteilt, d.h. in Form von Einzeldokumenten mit einem beschreibenden xJustiz-Datensatz im XML-Format. Zur Darstellung wird ein sog. xJustiz-Viewer benötigt. Dieser kann wie folgt bezogen werden:
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Sackgasse Repräsentat
Es ist ein oft zitierter Spruch, dass der elektronische Rechtsverkehr mit der Justiz nur die Postkutsche digitalisiert hat. Dass aktuelle Rechtsverordnungen und viele eAkte-Systeme der Justiz aber die Versendung und Verwendung von sog. Repräsentaten vorsehen, heißt, dass auch das Durchschlagpapier digitalisiert werden soll. Das ist eine unnötige Sackgasse. Vorteilhafter ist es, wenn grundsätzlich mit elektronischen Originalen gearbeitet wird.
Telefax, weil der ERV zu langsam?
Um eine rechtzeitige Kenntnisnahme zu gewährleisten, kann einem Beteiligten deshalb in eilbedürftigen Fällen die Einreichung auf anderem Weg – hier: Telefax – aufgegeben werden, meint das OLG Karlsruhe (v. 28. Januar 2025 – 2 Orbs 320 SsBs 725/24).
eIDAS 2.0 – Neue Ära für qualifizierte elektronische Signaturen in Deutschland
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BGH: Auch RA aus Österreich unterliegt der aktiven Nutzungspflicht
Gem. 130d S. 1 ZPO sind vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, als elektronisches Dokument zu übermitteln – die sog. aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs. Deutsche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erfüllen diese Pflicht regelmäßig unter Nutzung ihres besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA). Doch was gilt für Rechtsanwälte aus dem Ausland? Damit hatte sich nun der BGH (v. 15.5.2025 – IX ZB 1/24) zu beschäftigen.
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Die Behördenaktenübermittlungsverordnung (BehAktÜbV) ist in Kraft
Am 6.5.2025 ist die Behördenaktenübermittlungsverordnung (— BehAktÜbV) in Kraft getreten (BGBl. 2025 I Nr. 125 vom 05.05.2025). Während der Name der Verordnung im Scrabble ein Jackpot sein dürfte, sind die in ihr enthaltenen Regelungen leider weit von einem großen Wurf entfernt und werfen einige Fragen auf. Die wesentlichen Kritikpunkte werden im folgenden Beitrag dargestellt. „Die Behördenaktenübermittlungsverordnung (BehAktÜbV) ist in Kraft“ weiterlesen