Regelung zur Bearbeitbarkeit in der bis 31.12.2021 gültigen Fassung (7. Auflage)
Bis zum 31.12.2021 waren die Formvorgaben aufgrund der Verordnungsermächtigung in § 130a Abs. 2 ZPO im Wesentlichen als „Muss-Bestimmungen“ in der ERVV und gem. § 5 Abs. 1 ERVV in den Bekanntmachungen zum elektronischen Rechtsverkehr (ERVB) geregelt. Gem. § 2 Abs. 1 ERVV i.d.F. bis 31.12.2021 war vorgeschrieben, dass das elektronische Dokument in