Einfache und qualifizierte Signaturen am Richterarbeitsplatz

Die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt in der elektronischen Dezernatsarbeit die Unterschrift des juristischen Bearbeiters. Natürlich sind daher Urteile und Beschlüsse, die vom Richter nicht mehr handschriftlich unterzeichnet werden sollen – sei es, weil die Gerichtsakte führend elektronisch geführt wird oder aufgrund einer hybriden Aktenführung – qualifiziert elektronisch zu signieren. Abseits dieser sehr eindeutigen Fälle ist jedoch fraglich, wann eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich ist und wann nicht und ob im Falle der hybriden Aktenführung die Papierakte stets einen Vermerk über die Signaturprüfung enthalten muss. Die Beantwortung dieser Frage hat keinen unbedeutenden Einfluss auf die richterliche Arbeitswirklichkeit, denn die Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur ist für den Ersteller deutlich zeitaufwendiger als die bloße einfache Signatur. Gleiches gilt bei der Führung der Papierakte durch die Geschäftsstelle für den Ausdruck des Transfervermerks.

Für die „Übergangszeit“ bis zur Einführung führender elektronischer Gerichtsakten bei aber schon elektronischen Geschäftsprozessen „rund um eine führende Papierakte“ sind diese Fragen rechtlich näher zu beleuchten:

„Einfache und qualifizierte Signaturen am Richterarbeitsplatz“ weiterlesen

Erklärungen zur Protokoll der Geschäftsstelle per Videokonferenz

Erklärungen zur Niederschrift oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle sollen den Zugang zu gerichtlichem Rechtsschutz erleichtern. Klassischerweise erfolgen die Erklärungen unter persönlicher Anwesenheit des Rechtssuchenden. Fraglich ist aber, ob die Form auch unter Nutzung technischer Möglichkeiten gewahrt werden kann. Zu der Einlegung einer Rechtsbeschwerde durch einen Strafgefangenen per Videokonferenz hat sich nun Bayerische Oberste Landesgericht, Beschluss v. 06.08.2019 – 203 StObWs 892/19, geäußert: Die Einlegung der Rechtsbeschwerde gem. § 116 StVollzG zu Protokoll der Geschäftsstelle im Wege der audiovisuellen Übertragung sei nicht gesetzlich geregelt. Dies stehe ihrer Zulässigkeit aber nicht entgegen.

„Erklärungen zur Protokoll der Geschäftsstelle per Videokonferenz“ weiterlesen

VGH Baden-Württemberg zur Signatur beim beBPo

Da bei der Verwendung eines sicheren Übermittlungswegs gem. § 130a Abs. 4 ZPO (bzw. § 55a Abs. 4 VwGO) schon der Übertragungsweg hinreichende Auskunft über die Identität des Absenders und des Nachrichtenurhebers gibt, kann bei der Nutzung eines solchen konsequenterweise auf die qualifizierte elektronische Signatur verzichtet werden, die bei der Verwendung von EGVP zur Wahrung der prozessualen Form eigentlich notwendig wäre. Für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) gilt dies aber nur dann, wenn der Postfachinhaber selbst den Versand vornimmt (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 8. April 2019 – 11 U 164/18). Der VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 4.3.2019 – A 3 S 2890/18) hatte sich nun mit der Frage auseinanderzusetzen, wann die einfache Signatur bei Verwendung eine besonderen elektronischen Behördenpostfachs (beBPo) ausreicht; Hintergrund ist, dass beim beBPo (im Gegensatz zum beA) der Postfachinhaber keine natürliche Person ist, sondern die Behörde selbst. Die einfache Antwort des VGH: Bei Verwendung des beBPo genügt die einfache Signatur immer!

„VGH Baden-Württemberg zur Signatur beim beBPo“ weiterlesen

Zwei Verwaltungsgerichte äußern sich zur Rechtsbehelfsbelehrung

Das OVG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 12.6.2019 – 8 A 11392/18) und das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (Urteil vom 22.5.2019 – 4 A 640/17) haben sich zur Frage der Notwendigkeit zu Wort gemeldet, über die elektronische Form in Rechtsbehelfsbelehrungen zu informieren. Während das OVG Rheinland-Pfalz sich nur zum notwendigen Inhalt der Belehrung zu verhalten hatte, musste sich das Schleswig-Holsteinische VG (mal wieder) mit einer Belehrung auseinandersetzen, die den elektronischen Rechtsverkehr gar nicht erwähnte. Trotz des unterschiedlichen Ausgangspunkt setzen sich beide Entscheidungen durchaus in einen Widerspruch, denn das OVG lässt eine recht knappe Belehrung zum elektronischen Rechtsverkehr genügen, während das VG meint, dass eine Belehrung über die elektronische Form auch deren Details zu enthalten habe.

„Zwei Verwaltungsgerichte äußern sich zur Rechtsbehelfsbelehrung“ weiterlesen

BGH zur Containersignatur: Sie ist unzulässig, Wiedereinsetzung schwierig

Nachdem sich bereits das BSG und das BAG umfassend mit der Formwahrung mittels Containersignatur beschäftigen mussten und als Marschroute dargelegt hatten, dass die Containersignatur seit dem 1. Januar 2018 durch die Einführung des § 4 Abs. 2 ERVV unzulässig ist, eine Wiedereinsetzung nach allgemeinen Regeln aber denkbar ist, stand eine Positionierung des BGH noch aus. Diese war deshalb spannend, weil der BGH bislang in ständiger Rechtsprechung die Containersignatur als zulässig angesehen hatte. Mit einem Beschluss vom 15. Mai 2019 (XII ZB 573/18) hat sich der BGH nun in einigen Bereich klar positioniert: Insbesondere hält auch er die Containersignatur für unzulässig. Die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erkennt auch der BGH an, deutet aber an, dass dies kein Selbstläufer ist.

„BGH zur Containersignatur: Sie ist unzulässig, Wiedereinsetzung schwierig“ weiterlesen

BGH hält an „ERV light“ fest: Entscheidet der Wachtmeister über die Zulässigkeit?

Folgt man der Rechtsprechung des BGH zu ausgedruckten elektronischen Dokumenten, könnte das Verhalten der Wachtmeisterei entscheidend dafür sein, ob ein Rechtsmittel zulässig ist oder nicht: Die hier bereits kritisierte „ERV light“-Rechtsprechung des BGH hat das Gericht in einem aktuellen Beschluss vom 8. Mai 2019 – XII ZB 8/19 – nochmals aufgegriffen und bestätigt.

„BGH hält an „ERV light“ fest: Entscheidet der Wachtmeister über die Zulässigkeit?“ weiterlesen

BGH zum beA für Rechtsanwalts-GmbH

Mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) gemäß §§ 130a Abs. 4 Nr. 2 ZPO, 31a BRAO erhalten alle Rechtsanwälte aufgrund ihrer Zulassung aufbauend auf der EGVP-Infrastruktur kraft Gesetzes ein persönliches elektronisches Postfach als sicheren Übermittlungsweg. Rechtsanwaltsgesellschaften – insbesondere die recht beliebte Rechtsanwalts-GmbH – gehen dagegen bislang leer aus. Hiergegen richtete sich eine Klage vor dem Anwaltsgerichtshofs des Landes Berlin (1 AGH 10/17), die nun in der Berufungsinstanz vom BGH entschieden wurde (Urteil vom 6. Mai 2019 –  AnwZ (Brfg) 69/18).

„BGH zum beA für Rechtsanwalts-GmbH“ weiterlesen

OLG Braunschweig: Wer nicht selbst versendet, benötigt eine qeS

In einem Beschluss vom 8. April 2019 – 11 U 164/18 – hat das OLG Braunschweig die Rechtsauffassung des ArbG Lübeck bestätigt, die letzteres bereits in einem Hinweis vom 10. Oktober 2018 – 6 Ca 2050/18 – geäußert hatte: Es genügt nach der übereinstimmenden Meinung beider Gerichte nicht, dass ein formbedürftiges Dokument das Gericht über einen sicheren Übermittlungsweg gem. § 130a Abs. 4 ZPO erreicht. Es sei zudem erforderlich, dass es von dem verantwortenden Rechtsanwalt selbst mittels beA an das Gericht übermittelt wird – nicht von einem anderen Rechtsanwalt. Der verantwortende Rechtsanwalt sei der, dessen einfache Signatur (d.h. der maschinenschriftliche Name oder die eingescannte Unterschrift) auf dem Dokument angebracht sei.

„OLG Braunschweig: Wer nicht selbst versendet, benötigt eine qeS“ weiterlesen

Sächsisches LAG: Elektronische Übermittlung der PKH-Formulare möglich

Der elektronische Rechtsverkehr mit der Rechtsanwaltschaft unter Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) nimmt Fahrt auf. Zunehmend stellen sich bei den Gerichten deshalb auch ganz praktische Detailfragen. Hierzu gehört auch die Frage nach den Möglichkeiten der elektronischen Übermittlung der Erklärung über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse bei der Beantragung von PKH. Hierüber hat nun auch das Sächsische LAG in einem Beschluss vom 25. Oktober 2018 – 4 Ta 52/18 entschieden.

„Sächsisches LAG: Elektronische Übermittlung der PKH-Formulare möglich“ weiterlesen

LAG Hessen zu ERVV-Fehlern: Wiedereinsetzung ist nicht selbstverständlich

Die zur unzulässigen Containersignatur ergangene Rechtsprechung des BSG und des BAG war zwar jeweils hinsichtlich der Einhaltung der nach der ERVV vorgeschriebenen Form (in diesen Fällen der Art der qualifizierten elektronischen Signatur) streng. Beide Gerichte waren aber großzügig im Hinblick auf die Gewährung von Wiedereinsetzung. Dabei setzten sich die Gerichte insbesondere damit auseinander, ob den formfehlerhaft einreichenden Rechtssuchenden ein Verschulden trifft; insoweit gingen die Gerichte davon aus, dass ein Verschulden nur dann anzunehmen ist, wenn andererseits das Gericht seinen Hinweis- und Hinwirkungspflichten sorgfältig nachgekommen ist. Das Hessische Landesarbeitsgericht setzt sich in einem Urteil vom 18. Oktober 2018 – 11 Sa 70/18 einerseits mit den Anforderungen an die richterliche Hinweispflicht auseinander, zum anderen nimmt es aber auch kritisch in den Blick, ob die Rechtsunkenntnis der ERVV alleine überhaupt geeignet ist, einen Wiedereinsetzungsgrund darzustellen.

„LAG Hessen zu ERVV-Fehlern: Wiedereinsetzung ist nicht selbstverständlich“ weiterlesen