Der elektronische Rechtsverkehr mit der Rechtsanwaltschaft unter Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) nimmt Fahrt auf. Zunehmend stellen sich bei den Gerichten deshalb auch ganz praktische Detailfragen. Hierzu gehört auch die Frage nach den Möglichkeiten der elektronischen Übermittlung der Erklärung über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse bei der Beantragung von PKH. Hierüber hat nun auch das Sächsische LAG in einem Beschluss vom 25. Oktober 2018 – 4 Ta 52/18 entschieden.
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