Nachdem sich BSG, BAG und schließlich auch der BGH zum Ausschluss der sog. Containersignatur zur Formwahrung im elektronischen Rechtsverkehr geäußert hatten, schien das Thema erledigt; zumal es ja letztlich vor allem ein Reflex des Ausfalls des beA war. Nun hatte sich aber das OLG Koblenz (Beschluss vom 18. Juni 2019 – 9 UF 244/19) mit der Containersignatur zu beschäftigen – und fand angesichts der Argumentation des Verfahrensbevollmächtigten deutliche Worte.
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