Das elektronische Arbeiten kommt langsam auch in der Justiz an. Hierzu gehört auch, dass Richterinnen und Richter, sowie ihre Geschäftsstellen gerichtliche Dokumente, wie Protokolle und Urteile selbst qualifiziert elektronisch signieren. In einer Papierakte wird die Gültigkeit der qualifizierten elektronischen Signatur im Zeitpunkt ihres Ausdrucks durch einen Transfervermerk nachgewiesen – dies hat nun der Bundesfinanzhof entschieden (Beschluss vom 3. April 2019, III B 80/18).
„BFH: Transfervermerk weist die Gültigkeit einer Signatur nach“ weiterlesen