Aktive Nutzungspflicht auch für Syndikusrechtsanwälte

Der Eintritt der aktiven Nutzungspflicht zum 1.1.2022 steht vor der Tür, da wird in der Arbeitsgerichtsbarkeit noch ein Problemfeld aufgerissen. Gilt die aktive Nutzungspflicht auch für Syndikusrechtsanwälte? Gerade in der Arbeitsgerichtsbarkeit hat diese Fragestellung eine erhebliche Sprengkraft, weil die hier prozessvertretenden Verbände häufig Syndikusrechtsanwältinnen und -rechtsanwälte anstelle, gerade auch mit dem Zwecke der Prozessvertretung. Schon kündigen einige Verbände an, sicherheitshalber elektronisch und per Telefax einzureichen. Elektronisch, falls die aktive Nutzungspflicht gilt, und per Telefax, sollten Syndikusrechtsanwälte gar nicht zu beA-Nutzung in der Vertretung des Verbands berechtigt sein. Dabei war doch die gesetzgeberische Intention klar – und damit auch das Ergebnis: Es gilt auch eine aktive Nutzungspflicht für Syndikusrechtsanwälte. In diesem Sinne hat mittlerweile auch das ArbG Stuttgart entschieden (Beschluss vom 15.12.2021 – 4 BV 139/21).

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Checklisten zum elektronischen Rechtsverkehr – 3. Auflage

Rechtzeitig zum 1.1.2022 sind nun als Ergänzung zum eJustice – Praxishandbuch (6. Auflage 2021) auch wieder die Checklisten zum elektronischen Rechtsverkehr für die Justiz (3. Auflage 2021) bestellbar.

Paperback, 64 Seiten, Großformat,

ISBN-13: 9783755738282

Erscheinungsdatum: 18.11.2021

Rechtsstand: 1.1.2022

Bestelllink: BoD – Shop für 13,00 € versandkostenfrei

Als eBook (ePUB 6,3 MB): im BoD – Shop für 9,99 € oder bei Amazon für Kindle.

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eJustice-Praxishandbuch – 6. Auflage mit Rechtsstand zum 1.1.2022

ACHTUNG: 7. Aufl. ist seit 10/2022 verfügbar. -> hier.

Die 6. Auflage des eJustice-Praxishandbuchs ist am 15. Oktober 2021 erschienen. Diese Auflage berücksichtigt bereits den Rechtsstand zum 1.1.2022 nach dem Inkrafttreten des ERV-Ausbau-Gesetzes.

Paperback (oder als E-Book)
472 Seiten
ISBN-13: 9783754398494
25,00 €

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Eine großformatige Zusammenfassung für die Praxis bieten die Checklisten zum elektronischen Rechtsverkehr (3. Aufl., 2021, für 13,00 €).

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Kostenfreie Online-Fortbildung zu elektronischen Verwaltungsakten

Am Dienstag, 21. September 2021 besteht für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Zeit von 16 – 18 Uhr die Möglichkeit an einer kostenfreien Online-Fortbildung zur Akteneinsicht in elektronische Verwaltungsakten am Beispiel der sog. xJustiz-Akten der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Jobcenter im SGB II/ SGB III-Bereich teilzunehmen. Veranstalter der Fortbildung ist das LSG Niedersachsen-Bremen.

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OLG Koblenz: Durchsuchbarkeit keine zwingende Formvorschrift

Nach dem der technikaffine 3. Zivilsenat des OLG Koblenz in einem vielbeachteten Hinweisbeschluss vom 9.11.2020 schon angemerkt hat, dass die ERVB (teilweise) nichtig sein könnten, geht es in einem Beschluss vom 23.11.2020 (3 U 1442/20) um die Frage, ob die Durchsuchbarkeit eines Schriftsatz – also die Texterkennung – eine zwingende Formvoraussetzung ist. Insbesondere das Bundesarbeitsgericht (BAG, Beschluss vom 12.03.2020, 6 AZM 1/20; BAG, Urteil vom 03.06.2020, 3 AZR 730/19) hatte dies ohne nähere Diskussion bisher angenommen. Dem stellt sich das OLG Koblenz entgegen: Ein Automatismus der Formunwirksamkeit verbiete sich; vielmehr bedürfe es einer Abwägung im Einzelfall.

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Elektronische Behördenakten der Bundesagentur für Arbeit – Beginn des Pilotbetriebs Mai 2020

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) schreitet mit ihrem Projekt E-JUSTIZ-BA voran. Hierzu gehört die flächendeckende Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs über die besonderen elektronischen Behördenpostfächer (beBPo) der BA und die ausschließliche Nutzung elektronischer Behördenakten. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind bereits im Rahmen des Piloten aufgerufen, sich zu beteiligen. Beginn des Piloten für den Versand elektronischer Behördenakten ist der 18. Mai 2020. Der elektronische Rechtsverkehr ist bereits vorher in der Fläche möglich: Ab dem 6. April 2020 mit den Familienkassen, ab dem 20. April 2020 in allen SGB II- und SGB III-Angelegenheiten, sofern die BA oder gemeinsam mit der BA betriebene Jobcenter zuständig sind. Hierüber informiert heute die Bundesrechtsanwaltskammer im beA-Newsletter 7/2020.

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OLG Koblenz: Auch Juristen könn(t)en Containersignaturen erkennen.

Nachdem sich BSG, BAG und schließlich auch der BGH zum Ausschluss der sog. Containersignatur zur Formwahrung im elektronischen Rechtsverkehr geäußert hatten, schien das Thema erledigt; zumal es ja letztlich vor allem ein Reflex des Ausfalls des beA war.  Nun hatte sich aber das OLG Koblenz (Beschluss vom 18. Juni 2019 – 9 UF 244/19) mit der Containersignatur zu beschäftigen – und fand angesichts der Argumentation des Verfahrensbevollmächtigten deutliche Worte.

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1.1.2020: Aktive Nutzungspflicht in der Arbeitsgerichtsbarkeit Schleswig-Holstein

Gem. § 46g ArbGG müssen schriftformbedürftige Schriftsätze an die Arbeitsgerichtsbarkeit Schleswig-Holstein ab dem 1. Januar 2020 elektronisch eingereicht werden. Die aktive Nutzungspflicht würde wegen der Inkrafttretensvorschriften des sog. eJustice-Gesetzes eigentlich erst im Jahr 2022 eintreten. Schleswig-Holstein hat sich allerdings dazu entschieden, vom sog. Opt-In Gebrauch zu machen und die Pflicht zur elektronischen Einreichung vorzuziehen.

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Das EB-Formular ist zurück – manchmal

Mit dem am 14. November 2019 beschlossenen Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer
zivilprozessrechtlicher Vorschriften ist die Rückkehr des Empfangsbekenntnis-Formulars beschlossen. Allerdings nicht immer: Ob zukünftig ein elektronische Empfangsbekenntnis (eEB) angefordert wird oder ein „konventionelles EB“ mittels Formular bestimmt alleine das Gericht. Für die Verfahrensbeteiligte, insbesondere für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, werden förmliche Zustellungen im elektronischen Rechtsverkehr damit zunehmend unübersichtlich.

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Checklisten zum elektronischen Rechtsverkehr für die Justiz – jetzt mit Prüfvermerk

Die Bearbeiterhinweise für juristische Entscheider in der Justiz zur Form-und Fristprüfung bei EGVP, beA, beN, beBPo und De-Mail sind seit 9/2019 in einer 2. Aufl. erhältlich.

Neben neuer Rechtsprechung beschreiben Sie nun auch den neuen sog. Prüfvermerk ausführlich, der seit September 2019 nach und nach in der Justiz verfügbar ist und eine neue Darstellung von Daten und Metadaten zu elektronischen Eingängen für juristische Entscheider bietet.

Die Checklisten ergänzen damit mit zahlreichen Screenshots, Übersichten und Mustern das eJustice-Praxishandbuch in einer großformatigeren Darstellung.

Zur Bestellung.

Paperback

52 Seiten

ISBN-13: 9783749485321

Erscheinungsdatum: 13.09.2019